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Schönheitsreperaturen

Verfasst:
Samstag 15. Oktober 2005, 17:03
von Junkie-2
Langsam komme ich in Panik, denn mein Vermieter hat eine Wohnungsbesichtung angekündigt. Zuerst habe ich mir gedacht: Soll er sich doch umschauen. Dann wurde mir klar, daß er überprüfen will, ob die Schönheitsreparaturen gemacht wurden. Nunja - ich wollte ihm dann klarmachen, daß ich nicht streichen kann sofern ich noch hier drinn wohne. Nun habe ich im Internet nach gesundheitlichen Gründen gesucht und gelesen, daß der Vermieter eine Frist von zwei Wochen setzen kann. Wenn es bis dahin nicht erledigt ist, darf er damit einen Maler beauftragen. In dem Posting, daß ich nun gelesen habe, wurden nachher 3000 Euro für Malerarbeiten genannt. In einem anderen Posting hat ein Mieter seinen Vermieter erst gar nicht reingelassen und prompt die Kündigung bekommen. Was macht ihr denn in so einem Fall ? Wenn das (zwangs-) gestrichen wird, kann ich unter der Brücke schlafen, denn hier halte ich das dann nicht mehr durch. Ich hab nun sicherheitshalber mal etwas abgeblätterten Lack am Heizkörper mit einer Spraydose behandelt. Nur ganz wenig, damit man's nicht mehr sehen kann. Danach hab ich sofort den Raum verlassen, aber meine Kopfschmerzen halten seit gestern an. Das geht einfach nicht ... Abgesehen davon hab ich in dieser Wohnung Schimmelpilze, sodaß ich sowieso nach einer neuen Wohnung suchen muß. Ursprünglich wollte ich das neu lackieren lassen, wenn ich draußen bin, aber die Zeit hab ich nicht mehr.
Schönheitsreparaturen

Verfasst:
Samstag 15. Oktober 2005, 18:12
von Betty Zett
Hallo Junkie,
wie stehst Du denn normalerweise mit Deinem Vermieter?
Versteht er Dein Problem oder eher nicht?
Wenn Dein Vermieter auf Reparaturen besteht, frag ihn, ob Du die Materialien mit aussuchen darfst. Sag ihm auch, daß die Leute da immer mehr Wert drauf legen gesunde Materialien statt Giftiges zu nehmen.
Falls der Vermieter offen ist, sag ihm, daß Du schlimmste Symptome auf Lösemittel bekommst.
Auf keinen Fall würde ich den Zutritt verweigern, das verhärtet die Fronten und er ist zu für Deine Vorschläge.
Liebe Grüße
Betty Zett
Schönheitsreperaturen

Verfasst:
Dienstag 18. Oktober 2005, 10:16
von Karlheinz
Hallo Junkie-2,
Schönheitsreparaturen müssen meines Wissens nach neuester Rechtsprechung nur dann vorgenommen werden, wenn erforderlich, nicht in einem festen Turnus (was häufig in den Mietverträgen steht, solche Klauseln sind unwirksam). Heizkörper gehören sicher nur dazu, wenn sie vom Mieter besonders beschädigt wurden, normale Gebrauchsspuren wie etwas abgeplatzter Lack sind sicher unproblematisch (und es müßte erstmal vom Vermieter belegt werden, daß die Schäden neu sind und von Dir aktiv verursacht wurden, was illusorisch sein dürfte.)
Ansonsten sicher erst mal mit dem Vermieter reden.
Wenns denn sein muß verträgliche Farbe nehmen (da kann Dir der Vermieter mit Sicherheit nichts vorschreiben).
Die angegebene Frist dürfte sicher nur für schwere Fälle von Verwahrlosung o.ä. gelten.
Näheres dazu gibts sicher vom Mieterverein (obgleich ich kein Fan davon bin). Evtl. schon über deren Website.
Die überlackierte Stelle kannst Du mit Aluklebeband (z.B. von PN) gut abdichten. Ich hatte letzten Herbst ein ähnliches Problem (Handwerkerinsuffiziens).
Karlheinz