Entsorgung von Holzfenster gilt als gefährlicher Abfall - Der Umwelt und unserer Nachwelt zuliebe
Bei Fenstern und Außentüren aus Holz handle es sich um sogenannten gefährlichen Abfall, der nur in dafür vorgesehenen Entsorgungsanlagen beseitigt werden darf.
„Für Gewerbetreibende ist dieser Abfall sogar nachweis- und registerpflichtig“, so Schertl. Abfallsammler wie zum Beispiel Containerdienste, die Altholz einer Altholzbehandlungsanlage anliefern, müssten dabei auf eine korrekte Deklaration (Einteilung in die verschiedenen Altholzkategorien) achten. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Interessierte Personen, die Fragen zur ordnungsgemäßen Entsorgung haben, können sich gerne an die zuständigen Gemeinde- und Stadt-verwaltungen, die zuständigen Landkreise oder das Dezernat für Industrielle Abfallwirtschaft beim Regierungspräsidium Gießen, Telefon 0641-303 4333, wenden. Hinweise finden Sie auch unter http://www.rp-giessen.de.
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