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Neue Analyse zur Glyphosat-Wiederzulassung: EU-Behörden kehrten Beweise für Krebsbefunde systematisch unter den Tisch
13. Juli 2017 | Umweltgifte, Landwirtschaft, Schmetterlinge, Wildbienen
Kurz vor der erneuten Befassung der EU-Mitgliedstaaten mit der Wiederzulassung für Glyphosat belegt eine neue Analyse, dass der Wirkstoff nach den geltenden EU-Standards als "wahrscheinlich krebserregend" hätte eingestuft werden müssen. Damit wäre Glyphosat nicht mehr zulassungsfähig. Die Analyse mit dem Titel "Glyphosat und Krebs: Systematischer Regelbruch durch die Behörden" wurde vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Umweltinstitut München unterstützt.
"Nur unter massiver Verletzung der eigenen Regeln und Richtlinien war es den EU-Behörden möglich, die krebsauslösende Wirkung von Glyphosat zu leugnen", erläutert der Autor der Analyse, Peter Clausing, Toxikologe und PAN-Vorstandsmitglied. Alle mit der Bewertung befassten Behörden, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hätten die Krebsbefunde systematisch weg interpretiert. "Sieben der zwölf von den Behörden ausgewerteten Langzeitstudien belegen Krebsbefunde."
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