von Leckermäulchen » Freitag 27. Januar 2012, 22:39
@ Clarissa
Ich habe ein schriftliches Attest von Dr. Bartram, dass Zahnersatz bei mir metallfrei sein muss.
Und ich habe zwei Allergiepässe, wovon einer noch in den 1980er Jahren von einem Allergologen in Berlin ausgestellt wurde, der div. Metallallergien bei mir diagnostizierte.
Das hatte der Öko-ZA schon vor Behandlungsbeginn von mir bekommen.
Ist es das, was du meinst, das ich haben muss?
Ich habe in dem Allergiepass lediglich die getesteten Metalle stehen, in dem Attest von Dr. Bartram, dass generell Metallfreiheit nötig ist wegen meiner div. bereits bekannten Metallallergien. Darin steht kein spezielles Metall.
Schriftlich habe ich aber von dem ZA nichts als Reaktion auf meine ihm vorliegenden Dokumente. Meinst du das denn? Wie soll ich damit wegen einer Strafanzeige vorgehen? Soll ich einfach zur Polizei gehen, denen meine o.g. Dokumente auch zeigen und sagen, das hat der ZA vor Behandlungsbeginn bekommen? Würde die Polizei eine vom ZA datierte Reaktion auf meine ihm zur Einsicht bzw. Kopie ausgehändigten Dokumente verlangen? Die habe ich ja nicht. Nicht einmal meine Rechtsanwältin hat mir angesichts der Bestandteileliste der Keramiken, die ganz klar Metalle benennen, helfen wollen. Bei Strafanzeige würde doch über kurz oder lang auch Rechtsbeistand fällig. Was dann?
Noch weit davor hatte ich schon allerdings deutliche allergische Merkmale mit meinem Schmuck, den ich trug.
@ Amazone
Dental D Plättchen, weiß und rosa, habe ich hier seit langem schon liegen, es aber noch nicht benutzt, da mein Mundraum ja seit der Einzementierung der Brücken ständig von Entzündungen heimgesucht wird und ich nur Blut- und Metallgeschmack habe. Ich denke, dass dieser Zustand ungeeignet ist für eine Testung von Dental D, um festzustellen, ob ich davon Symptome bekäme oder nicht, da ja alles überlagert wird.
Danke für das Sicherheitsdatenblatt.
Was die Einzelfallentscheidung über die Krankenkasse angeht, habe ich darüber noch nie was gehört, egal wo ich fragte, dass ich da die Möglichkeit hätte. Und betreffend Gutachter der Krankenkasse hatte ich bereits wegen dieser Sache … einen Antrag gestellt mit genauestens spezifizierter Problematik, mit Referenzadressen dazu, mit der Bitte um einen in dieser Thematik versierten Gutachter, aber die KK hat mir total lapidar geantwortet, dass da bei mir wohl eine Unverträglichkeit vorliegen muss und es ihnen leid tut, dass sie mir nicht helfen können.
Wie müsste ich denn vorgehen bei Konsultation der Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer? Mit der Zahnärztekammer hatte ich auch schon mal Kontakt deswegen aufgenommen und kam aber nicht weiter, dass eine Schlichtungsstelle nötig ist, wusste ich aber nicht, weiß auch nicht mehr, ob ich darauf damals hingewiesen wurde.
Was müsste ich bei einer Beschwerde gegen meine Krankenkasse beim Bundesversicherungsamt denn in Betracht ziehen? Ich hatte Anfang 2011 schon versucht, gegen die Krankenkasse zu klagen, dass sie meinen Antrag auf Kostenübernahme wegen Härtefall annehmen. Da hat sich bis dato von deren Seite nichts getan außer dass die KK die Klage abgewiesen hat. Ich muss da immer meine aktuellen Bewilligungsbescheide einreichen…
Die starken Überempfindlichkeitsreaktionen hatte ich von Anfang an, gleich nach Einzementierung der ersten Brücke in 2008, ich habe den ZA auch von Anfang an bei jedem der vielen Besuche bei ihm darauf hingewiesen, aber er wiegelte ständig ab. Es gab immer nur ein kurzes: „Wie geht’s?“ seinerseits und meine Antwort, dass ich Reaktionen darauf habe, die sich langsam aber beständig verstärken, was er dann beiseite wischte mit den Worten (sinngemäß): „Das kann gar nicht sein. Laut LTT vertragen Sie die Keramik ja.“ Zu dem Zeitpunkt wusste ich allerdings noch nicht, dass es verschiedene Keramikmischungen gibt, ich von ihm nicht die getestete einzementiert bekam, sondern eine andere, in der eben die Metalle drin sind, und ich ihm als einem ZA, der großspurig mit einer unübersehbaren Mitteilung in der Wartezone, dass hier metallfreier Zahnersatz zum Einsatz kommt, wirbt, nicht zugetraut hatte, mich derart zu hintergehen, zumal er mit mir nicht eine Sterbenssilbe überhaupt darüber sprach, dass Keramik nicht gleich Keramik ist und sich darin Bestandteile finden, die mir Probleme bereiten können, man also eine reine Keramik dann auch hätte genommen haben müssen. Ich schrieb meine Beschwerden daher auf, saß im Behandlungsstuhl, hielt ihm das Papier entgegen, aber er lehnte es stets kategorisch ab zu nehmen.
Die Gewährleistung ist also längst abgelaufen. Und Gelegenheiten zur Nachbesserung sind das doch allemal. Das Erfordernis ist ja auch im Gutachterantrag der KK formuliert. Da habe ich auch der KK genau den Ablauf beschrieben.
Aber wäre das eine „Nachbesserung“, wenn er doch alles wieder rausnehmen und eine saubere Mischung hätte einsetzen müssen? Oder heißt Nachbesserung schlicht, dass der vorhandene Zahnersatz so verträglich wie möglich gemacht werden muss? Denn das geht ja nicht zu machen, da sicherlich einmal in der Keramikmischung eingebrannte Chemikalien und Metalle sich nicht ohne weiteres wieder daraus entfernen lassen.
Ich danke euch für eure Kommentare und die Anteilnahme. „Dank“ dieser Giftkeramiken bin ich mittlerweile öfter mal – viel zu oft!! – in einer Verfassung, die es mir nicht mehr gestattet, groß das Haus zu verlassen. Dann reicht es man gerade noch dazu, den Mülleimer vor der Tür wieder in den Keller zu bringen, was einer Kraftanstrengung für eine 20-km-Fahrradtour ohne die Keramiken gleichkäme. Und das will wirklich was heißen, was das für mich als passionierte Radfahrerin bedeutet, die schon längst seit über 20 Jahren nur noch km-Strecken im unteren einstelligen Bereich absolviert, das aber ohne Muskel- und Gelenkschäden.