http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&channel=s&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=RYS&q=Hartz+IV+Besonderer+Bedarf+geltend+machen+Verfassungsgerichtsurteil&btnG=Suche&meta=&aq=f&oq=
Einzelne links daraus:
http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-aus-karlsruhe-verfassungsrichter-kippen-hartz-iv-saetze-1542054.html
http://www.n-tv.de/politik/Hartz-IV-Saetze-verfassungswidrig-article718410.html
http://www.ndr.de/nachrichten/hartzvier120.html
In dieser Radiosendung sagten sie, ... (Zitat) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum Ende dieses Jahres eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht aber offen. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. (Zitatende)
Und welche Möglichkeiten tun sich für diejenigen unter uns auf, die seit Jahren vergeblich von Amt zu Amt und zu Institutionen und sozialen Einrichtungen getigert sind und in diesem Teufelskreis gefangen gehalten worden sind, den besonderen Bedarf geltend zu machen? Geht das Hand in Hand damit, dass endlich, endlich, endlich auch MCS in diesen Stellen, wie es sich gehört, als organische Krankheit mit sehr hohem realen Mehrbedarf behandelt wird und man nicht mehr diskriminiert und psychiatrisiert wird wie bislang?
LG
Leckermäulchen