Urteil: H4-Sätze verfassungswidrig

Urteil: H4-Sätze verfassungswidrig

Beitragvon Leckermäulchen » Dienstag 9. Februar 2010, 14:21

http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&channel=s&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=RYS&q=Hartz+IV+Besonderer+Bedarf+geltend+machen+Verfassungsgerichtsurteil&btnG=Suche&meta=&aq=f&oq=

Einzelne links daraus:
http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-aus-karlsruhe-verfassungsrichter-kippen-hartz-iv-saetze-1542054.html

http://www.n-tv.de/politik/Hartz-IV-Saetze-verfassungswidrig-article718410.html

http://www.ndr.de/nachrichten/hartzvier120.html
In dieser Radiosendung sagten sie, ... (Zitat) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstößt die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum Ende dieses Jahres eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. Ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht aber offen. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. (Zitatende)


Und welche Möglichkeiten tun sich für diejenigen unter uns auf, die seit Jahren vergeblich von Amt zu Amt und zu Institutionen und sozialen Einrichtungen getigert sind und in diesem Teufelskreis gefangen gehalten worden sind, den besonderen Bedarf geltend zu machen? Geht das Hand in Hand damit, dass endlich, endlich, endlich auch MCS in diesen Stellen, wie es sich gehört, als organische Krankheit mit sehr hohem realen Mehrbedarf behandelt wird und man nicht mehr diskriminiert und psychiatrisiert wird wie bislang?

LG
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Urteil: H4-Sätze verfassungswidrig

Beitragvon Leckermäulchen » Dienstag 9. Februar 2010, 14:31

Können sie, wie bislang, verlangen, dass die dafür relevanten ärztlichen Bescheinigungen und Atteste ein aktuelles Datum tragen? Was, wenn der einst konsultierte Umweltarzt nicht mehr existiert und man eine Bescheinigung nicht neu vorlegen kann? Die Diagnose MCS hat meines Wissens kein MHD und deshalb sind die Bescheinigungen doch nach wie vor gültig.

Wäre diese Hürde jetzt damit überwunden und man könnte mit dem neuen Sachverhalt wieder an seinen Rechtsbeistand herantreten?

LG
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Beitragvon kf-forum » Dienstag 9. Februar 2010, 16:18

Warum gibt es den Thread 2x ???
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