Guten Abend,
gleich zu zwei Gutachtern wurde ich eingeladen, beide laut Internetpräsentation Gutachter der Deutschen Rentenversicherung, was auf fehlende Neutralität schließen lässt. Die Fachrichtungen der beiden Gutachter: Internistin und Psychiater.
Zuerst nahm ich vorgestern den Termin bei der Internistin wahr.
In einem Schreiben hatte ich nebst allen Befunden vorab darauf hingewiesen, dass ich den Begutachtungstermin zu meiner Unterstützung in Begleitung einer mir nahestehenden Person wahrnehmen würde, weil ich mich gesundheitlich nicht in der Lage sähe, Anreise und Begutachtung allein durchzustehen. Ebenfalls setzte ich die Ärztin darüber in Kenntnis, "dass meine Umweltmediziner mir eine Multiple Chemikaliensensibilität diagnostiziert haben und ich auf viele Stoffe und Alltagschemikalien schwerste Reaktionen zeige. Aus diesem Grunde bin ich mit einem Provokationstest nicht einverstanden, da er meinen Gesundheitszustand nachhaltig gefährden würde und muss ebenfalls darauf bestehen, in schadstoff- und duftstofffreien Räumlichkeiten (gut gelüftet) untersucht zu werden."
Was mich dann allerdings in der Arztpraxis erwartete, war Schikane pur:
Die Begutachtungszeit war gemäß Einladung der Internistin, die schon den Briefkopf der Deutschen Rentenversicherung trug, auf drei (3!!!) Stunden vorgemerkt.
Die Ärztin roch dermaßen nach Parfüm, dass ich es durch die Maske roch und selbst mein Begleiter, der normalerweise kein Problem mit Gerüchen hat, wandte sich entsetzt ab.
Die Ärztin kam ins Wartezimmer und forderte mich auf, ihr ALLEIN zu folgen. Ich entgegne, dass ich einen Begleiter mitgebracht hätte. Abermals fordert sich mich auf, alleine mit ihr mitzukommen. Mein Zeuge und ich gehen dennoch zusammen hinter ihr her in ihr Untersuchungszimmer.
Dort angekommen, stellt sie sich nicht vor (es war eine Gemeinschaftspraxis), sondern fragt meinen Begleiter, ob er Dolmetscher sei, ich sei doch wohl der deutschen Sprache mächtig, als gäbe es keinen Grund für ihn, der Untersuchung beizuwohnen, sie wollte doch nur meine Konzentrationsfähigkeit testen. Sie habe auch schon bei der BfA angerufen und abgeklärt, dass kein Zeuge dabei sein sollte.“
Ich habe dann hier unterbrochen und mit meinem Hausarzt telefoniert, der mir riet, sofort, um mich vor weiterer Exposition zu schützen, die Praxis zu verlassen. Ich bin dann erneut hoch in die Praxis und habe der Ärztin mitgeteilt, dass ich ohne meine Begleitung und bei derartiger Geruchsexposition die Untersuchung nicht durchführen lassen , sondern die Praxis nun verlassen würde.
Mein Begleiter und ich haben dann ein Protokoll von dieser Situation verfasst, unterschrieben und an die Deutsche Rentenversicherung nach Berlin gesandt mit der Bitte, mir einen Gutachter mitzuteilen, der sich mit meiner Krankheit ankennen würde und kompetent genug wäre und der nicht meiner Person und meiner noch verbliebenen Gesundheit schadete.
Ich bin entsetzt ob dieses Verhaltens und des Ablaufs in der Gutachterpraxis und nun gespannt, ob man mir seitens der Deutschen Rentenversicherung nun mangelnde Mitwirkungspflicht vorwerfen wird und was mich nun noch seitens des zweiten Begutachtungstermins beim Psychiater erwartet.
Kann mir jemand sagen, ob es besser wäre, nun dringend einen Anwalt einzuschalten?
Nachdenkliche Grüße,
Wolkenhexe