Man trifft sich und Dr. Volpert war auch dabei:
3. Sachverständigen-Symposium des Landesozialgerichts
22. März 2006
mit dem 3. Sachverständigen-Symposium möchte das Landessozialgericht denDialog zwischen medizinischen Sachverständigen und der Richterschaft mit dem Ziel einer weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit fortsetzen.
1. Umgang mit Aggravation/SimulationBei einzelnen Sachverständigen herrschte Unsicherheit, ob und ggf. wieVerdeutlichungstendenzen bzw. Täuschungsversuche im Gutachten darzustellenseien. Die Richterschaft wies darauf hin, dass aggravierendes, simulierendes oderunkooperatives Verhalten im Gutachten auf jeden Fall geschildert werden müsse. Esgehöre zu den Kernaufgaben des Sachverständigen, Diskrepanzen zwischensubjektiven Beschwerden und objektiven Befunden aufzudecken und hierausSchlüsse zu ziehen. Dabei dürfe aber nicht übersehen werden, dass in derBegutachtungssituation tendenziöse Verhaltensweisen und gewisse Übertreibungentatsächlich vorhandener Krankheitserscheinungen menschlich verständlich unddaher zu erwarten seien. Denn jeder Kläger sei natürlicherweise bestrebt, denSachverständigen von Art und Ausmaß seiner Beschwerden zu „überzeugen“. Dabeikönne zunehmende Verdeutlichung auch mit einem oberflächlichen oderdesinteressierten Untersucher zusammenhängen. Auch wenn der Sachverständige
sich durch Simulation oder Aggravation herausgefordert, benutzt, getäuscht oderinstrumentalisiert fühle, sollten Bloßstellungen und Kränkungen des Probandenunbedingt vermieden werden, zumal die Grenze zwischen somatoformer und vorgetäuschter Störung fließend sei
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