Vermieter darf Mobilfunkanlage montieren lassen
NÜRNBERG (eb). Ob auf einem Mietshaus eine Mobilfunkanlage errichtet wird, hängt nicht von der Zustimmung der Bewohner ab, sondern nur von der Entscheidung des Hausbesitzers. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgestellt.
Vermieter dürfen demnach auch gegen den Willen der Mieter eine Sendeantenne auf ihrem Haus installieren lassen. "Werden die für elektromagnetische Felder festgelegten Grenzwerte eingehalten, weist die Wohnung keinen zu beanstandenden Sachmangel auf", berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (http://www.anwaltshotline.de).
Geklagt hatte der Mieter einer Dachwohnung, der einen Herzschrittmacher trägt. Als auf dem Dach eine Handyfunkanlage montiert wurde, bekam er Angst. Doch Gutachter wiesen weder eine Störung des Herzschrittmachers noch eine andere Gesundheitsgefährdung nach.
Die reine Befürchtung des Mieters, die Anlage sei dennoch für ihn gefährlich, reiche nicht aus, so die Anwaltshotline. Der Vermieter müsse nur die technischen Normen einhalten.
Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: VIII ZR 74/05