MDK darf nicht in Therapiefreiheit eingreifen
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) darf nicht in die Therapiefreiheit des Arztes eingreifen, auch wenn der MDK eine ärztliche Verordnung bei einer Rehabilitationsbehandlung kontrolliert. "Im Zweifel setzt sich die Auffassung des Arztes durch, wenn sie nicht im Widerspruch zu ärztlichen Erfahrungssätzen steht, medizinische Standards verletzt oder eine andere Behandlungsmethode kostengünstiger ist", sagt Dr. jur. Thomas Motz.
Journal MED, 13.09.2006