Anspruch auf 50 Quadratmeter auch in München

Anspruch auf 50 Quadratmeter auch in München

Beitragvon Blueberry Hill » Montag 2. März 2009, 11:14

Hartz-IV-Empfänger auch in München mit Anspruch auf übliche Wohnung
Hartz-IV-Empfängern darf auch in teuren Ballungsräumen wie München nicht die zulässige Wohnungsgröße gekürzt werden.

Selbst in Gebieten mit hohen Mieten seien die Arbeitsbehörden nicht berechtigt, die Höchstgröße für Wohnungen und somit die von ihnen zu zahlenden Mieten zu senken, urteilte das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel. Gleichzeitig bezeichnete der 4. Senat es als "nicht optimal", dass es in den Bundesländern unterschiedliche Höchstgrößen für die Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern gebe und mahnte eine einheitliche Regelung an (Aktenzeichen: B 4 AS 30/08 R).

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de20441&SID=dqkwk9vhdwcHzSpcTxFfz1Z6kLSzt6
Blueberry Hill
 

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