Krebs durch Schweißarbeiten als Berufskrankheit anerkannt
Leidet ein Schweißer nach langer Exposition gegenüber UV-Strahlung am Arbeitsplatz an Hautkrebs, kann eine entschädigungspflichtige Berufskrankheit vorliegen.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund zu Gunsten eines 62-Jährigen. Der Arbeiter war über 40 Jahre lang der beim Schweißen entstehenden UV-, IR- und sichtbaren Strahlung ausgesetzt.
Aktenzeichen: SG Dortmund, Az.: S 36 U 155/03