BGH-Urteil: Rückzahlung für Versicherungskunden

In einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29.07.2009 (Az. I ZR 22/07) wird bestätigt, dass die seit den 80er-Jahren geltende Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen auch bei der ratenweisen Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzuschlägen gilt. Die Regel bei Versicherungsprämien ist die Fälligkeit einer Jahresprämie zum Versicherungsbeginn - diese kann dann z. B. in monatlichen Rate inklusive eines Ratenzuschlags bezahlt werden. Diese Ratenzuschläge sind meist überhöht. Das bedeutet, dass nach grober Schätzung die Hälfte aller Deutschen ein Recht auf Rückerstattung hat. Ihre Versicherungsgesellschaft muss neu abrechnen. Rechtsanwalt Dr. Fiala hat dieses Urteil ausgegraben.
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil nicht veröffentlicht. Der Rechtsstreitpartner Versicherungsgesellschaft hatte offensichtlich ein Interesse an der Nichtveröffentlichung. Umso besser, dass Dr. Johannes Fiala und der Versicherungsmathematiker Schramm das Wichtigste dazu aufgeschrieben haben. Hier zu Ihrer Information:
Pressemeldung Dr. Johannes Fiala / Dipl.-Math. Peter A. Schramm
München im November 2009
11,35 % Effektivzins wegen Ratenzahlungszuschlägen für Versicherungsverträge*
Aktuelles BGH-Urteil: Versicherungskunden steht Milliarden-Rückzahlung zu
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29.07.2009 (Az. I ZR 22/07) bestätigt, dass die seit den 80er-Jahren geltende Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen auch bei der ratenweisen Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzuschlägen gilt. Die Regel bei Versicherungsprämien ist die Fälligkeit einer Jahresprämie zum Versicherungsbeginn – diese kann dann z. B. in monatlichen Rate inklusive eines Ratenzuschlags bezahlt werden.
weiterlesen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=4361#more-4361
http://www.freitag.de/community/blogs/margareth-gorges/versicherungskunden-steht-milliarden-rueckzahlung-zu-
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil nicht veröffentlicht. Der Rechtsstreitpartner Versicherungsgesellschaft hatte offensichtlich ein Interesse an der Nichtveröffentlichung. Umso besser, dass Dr. Johannes Fiala und der Versicherungsmathematiker Schramm das Wichtigste dazu aufgeschrieben haben. Hier zu Ihrer Information:
Pressemeldung Dr. Johannes Fiala / Dipl.-Math. Peter A. Schramm
München im November 2009
11,35 % Effektivzins wegen Ratenzahlungszuschlägen für Versicherungsverträge*
Aktuelles BGH-Urteil: Versicherungskunden steht Milliarden-Rückzahlung zu
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29.07.2009 (Az. I ZR 22/07) bestätigt, dass die seit den 80er-Jahren geltende Pflicht zur Angabe von Effektivzinsen auch bei der ratenweisen Zahlung von Versicherungsprämien mit Ratenzuschlägen gilt. Die Regel bei Versicherungsprämien ist die Fälligkeit einer Jahresprämie zum Versicherungsbeginn – diese kann dann z. B. in monatlichen Rate inklusive eines Ratenzuschlags bezahlt werden.
weiterlesen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=4361#more-4361
http://www.freitag.de/community/blogs/margareth-gorges/versicherungskunden-steht-milliarden-rueckzahlung-zu-