Haftung für Kosten eines "schlechten" Gutachtens

Haftung für Kosten eines "schlechten" Gutachtens

Beitragvon Janik » Donnerstag 4. März 2010, 23:14

Haftung für die Kosten eines "schlechten" Sachverständigengutachtens

Bayerisches Landessozialgericht - L 15 SB 12/09 B - Beschluss vom 09.02.2009

Weist ein Gutachtens nach § 109 SGG qualitative Mängel auf, können diese dazu führen, dass derjenige, der die Einholung des Gutachtens beantragt hat, deshalb zumindest einen Teil der Gutachtenskosten selber tragen muss.
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Haftung für Kosten eines "schlechten" Gutachtens

Beitragvon Croft » Donnerstag 15. April 2010, 23:03

Auf die Anwendung dieses Paragraphen könnten über 90% der Chemikaliensensiblen klagen,
die man mit haarstreubenden und teils wirklich niederträchtigen Gutachten nach Hause schickte.
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Haftung für Kosten eines "schlechten" Gutachtens

Beitragvon Morlock » Samstag 17. April 2010, 13:50

So sehe ich das auch Croft, mindestens 90 Prozent.
Ich wage zu behaupten, es sind annähernd 100 Prozent von uns.
Morlock
 


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