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Haftung für Kosten eines "schlechten" Gutachtens

BeitragVerfasst: Donnerstag 4. März 2010, 23:14
von Janik
Haftung für die Kosten eines "schlechten" Sachverständigengutachtens

Bayerisches Landessozialgericht - L 15 SB 12/09 B - Beschluss vom 09.02.2009

Weist ein Gutachtens nach § 109 SGG qualitative Mängel auf, können diese dazu führen, dass derjenige, der die Einholung des Gutachtens beantragt hat, deshalb zumindest einen Teil der Gutachtenskosten selber tragen muss.

Haftung für Kosten eines "schlechten" Gutachtens

BeitragVerfasst: Donnerstag 15. April 2010, 23:03
von Croft
Auf die Anwendung dieses Paragraphen könnten über 90% der Chemikaliensensiblen klagen,
die man mit haarstreubenden und teils wirklich niederträchtigen Gutachten nach Hause schickte.

Haftung für Kosten eines "schlechten" Gutachtens

BeitragVerfasst: Samstag 17. April 2010, 13:50
von Morlock
So sehe ich das auch Croft, mindestens 90 Prozent.
Ich wage zu behaupten, es sind annähernd 100 Prozent von uns.