Freitag, 02.07.2010
Kassenärztliche Vereinigungen müssen Auskunft geben
Gesetzlich Krankenversicherte können Auskunft über ihre medizinischen Behandlungen von den kassenärztlichen Vereinigungen verlangen.
Das hat das Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen in Essen entschieden und damit der Klage eines Mannes aus Brühl stattgegeben. Er wollte erfahren, welche medizinischen Leistungen in den vergangenen vier Jahren für ihn abgerechnet wurden. Das Gericht gab das Urteil am Freitag bekannt (Aktenzeichen: L 5 KR 153/09).
Die Richter stellten fest, dass der allgemeine Anspruch des Mannes auf Auskunft nicht durch Regelungen im Recht der gesetzlichen Krankenkassen beschränkt sei. Die beklagte kassenärztliche Vereinigung hatte sich auf dieses Gesetz berufen und dem Mann nur die Daten für ein Jahr zur Verfügung gestellt. Er hatte um Auskunft gebeten, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht die Revision am Bundessozialgericht zugelassen hat. (dpa)
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de23664&SID=0wiauIjl9Xza9g5NoHsd3E62xo3EPc
- Editiert von mirijam am 13.08.2010, 12:47 -