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Patienten haben Recht auf Auskunft

BeitragVerfasst: Freitag 13. August 2010, 12:46
von mirijam
Freitag, 02.07.2010

Kassenärztliche Vereinigungen müssen Auskunft geben
Gesetzlich Krankenversicherte können Auskunft über ihre medizinischen Behandlungen von den kassenärztlichen Vereinigungen verlangen.

Das hat das Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen in Essen entschieden und damit der Klage eines Mannes aus Brühl stattgegeben. Er wollte erfahren, welche medizinischen Leistungen in den vergangenen vier Jahren für ihn abgerechnet wurden. Das Gericht gab das Urteil am Freitag bekannt (Aktenzeichen: L 5 KR 153/09).

Die Richter stellten fest, dass der allgemeine Anspruch des Mannes auf Auskunft nicht durch Regelungen im Recht der gesetzlichen Krankenkassen beschränkt sei. Die beklagte kassenärztliche Vereinigung hatte sich auf dieses Gesetz berufen und dem Mann nur die Daten für ein Jahr zur Verfügung gestellt. Er hatte um Auskunft gebeten, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht die Revision am Bundessozialgericht zugelassen hat. (dpa)

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de23664&SID=0wiauIjl9Xza9g5NoHsd3E62xo3EPc
- Editiert von mirijam am 13.08.2010, 12:47 -

Patienten haben Recht auf Auskunft

BeitragVerfasst: Freitag 13. August 2010, 12:49
von mirijam

Patienten haben Recht auf Auskunft

BeitragVerfasst: Freitag 13. August 2010, 12:58
von Alex
Falls da noch Revison erfolgt, ist wohl klar wovor die Angsthaben.

Patienten haben Recht auf Auskunft

BeitragVerfasst: Freitag 13. August 2010, 13:04
von mirijam
Deshalb muss man Druck aufbauen und erhöhen.