Schimmel und Pilzbefall: Mieter muss nicht vier Mal am Tag 15 Minuten lüften (25.08.2010)
Auch wenn eine Wohnung von Schimmel befallen ist, müssen Mieter strenge Lüftungspläne nicht einhalten. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Aurich hervor. (Landgericht Aurich, Beschluss vom 09.02.2005 - 2 T 51/05)...
Landgericht: Mieter müssen sich nicht an strenge Lüftungspläne halten
Das Landgericht Aurich folgte den Mietern. Es sei mit dem normalen Alltag nur schwer zu vereinbaren, sich an solch strenge Lüftungspläne zu halten. Der Vorschlag, auch wenn er von einem Experten kam, könne von den Mietern nicht umgesetzt werden. Die Folge: Es liege hier ein Mangel der Wohnung vor, der zur Mietminderung berechtige.
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