Zahnarztlügen: Rechtswidriger Lobbyismus

Zahnarztlügen: Rechtswidriger Lobbyismus gegen Autoren gestoppt
(Luxembourg, 31. August 2010) Das Landgericht Hamburg (324 O 368/10) hat der Landeszahnärztekammer Hessen verboten, im Hinblick auf den Ratgeber „Zahnarztlügen - Wie Sie Ihr Zahnarzt krank behandelt“ zu behaupten, die von dem Autoren-Duo aufgestellten Thesen seien schlichtweg gelogen, würden man deren Thesen Glauben schenken, müssten Eltern ab sofort die zahnärztliche Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen für ihre Kleinen verweigern.
Bei Verstößen gegen das im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Verbot, gegen das noch Rechtsmittel möglich sind, drohen der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) vertreten durch den Vorstand Dr. Michael Frank, ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft.
„Es war eine scheinheilige Hetzkampagne gegen uns, um das Versagen der Zahnärzte bei der Erwachsenenprophylaxe weiterhin zu vertuschen“, so erklärt sich Autor Dr. Lars Hendrickson die rechtswidrigen Behauptungen der hessischen Zahnärztekammer. In einer Presseerklärung bezeichnete die Landeszahnärztekammer Hessen die Thesen der Autoren „als schlichtweg gelogen“.
„Während sich die LZKH als schützender Engel der kleinen Patienten geriert, unterstellen sie den Autoren, sie gäben die Grundlagen für die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen preis und riskierten bewusst deren Zahnlosigkeit“, erläutert Reinhard Höbelt von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Joachim Steinhöfel den Fall.
URL: http://presseservice.pressrelations.de/standard/result_main.cfm?r=422546&sid=&aktion=jour_pm
(Luxembourg, 31. August 2010) Das Landgericht Hamburg (324 O 368/10) hat der Landeszahnärztekammer Hessen verboten, im Hinblick auf den Ratgeber „Zahnarztlügen - Wie Sie Ihr Zahnarzt krank behandelt“ zu behaupten, die von dem Autoren-Duo aufgestellten Thesen seien schlichtweg gelogen, würden man deren Thesen Glauben schenken, müssten Eltern ab sofort die zahnärztliche Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen für ihre Kleinen verweigern.
Bei Verstößen gegen das im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Verbot, gegen das noch Rechtsmittel möglich sind, drohen der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) vertreten durch den Vorstand Dr. Michael Frank, ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft.
„Es war eine scheinheilige Hetzkampagne gegen uns, um das Versagen der Zahnärzte bei der Erwachsenenprophylaxe weiterhin zu vertuschen“, so erklärt sich Autor Dr. Lars Hendrickson die rechtswidrigen Behauptungen der hessischen Zahnärztekammer. In einer Presseerklärung bezeichnete die Landeszahnärztekammer Hessen die Thesen der Autoren „als schlichtweg gelogen“.
„Während sich die LZKH als schützender Engel der kleinen Patienten geriert, unterstellen sie den Autoren, sie gäben die Grundlagen für die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen preis und riskierten bewusst deren Zahnlosigkeit“, erläutert Reinhard Höbelt von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Joachim Steinhöfel den Fall.
URL: http://presseservice.pressrelations.de/standard/result_main.cfm?r=422546&sid=&aktion=jour_pm