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BSG rügt Berechnung von Unterkunftskosten

BeitragVerfasst: Mittwoch 24. August 2011, 20:30
von Astwerk
BSG rügt Berechnung angemessener Unterkunftskosten bei Hartz IV

Jobcenter dürfen nicht einfach die von Hartz-IV-Beziehern gezahlten durchschnittlichen Mieten als Grundlage für angemessene Unterkunftskosten heranziehen. Bemisst ein Jobcenter die angemessenen Unterkunftskosten nach solchen Durchschnittswerten, ist dies unzulässig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Dienstag, 23.08.2011, in Kassel verkündeten Urteil (AZ: B 14 AS 91/10 R)....

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