Falschbehandlung mit Tationil
http://openjur.de/u/137315.html
"...Der 1943 geborene Beschuldigte ist als Facharzt für Allgemeinmedizin in F. niedergelassen. Im Februar 2004 wandte sich der Vater des am 13. Januar 2004 verstorbenen T. O. (im Folgenden: Patient), Herr T1. O. , beschwerdeführend an die "Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler" und trug vor, der Beschuldigte habe den durch Metastasen eines malignen Melanoms verursachten Tod seines Sohnes durch unsachgemäße naturheilkundliche Behandlungen zumindest mitverschuldet, denn er habe seinen Sohn immer wieder in dem Glauben bestärkt, ohne Chemotherapien und/oder Bestrahlungen auszukommen; insbesondere habe er nicht für eine sofortige fachgerechte klinische Behandlung gesorgt. Auch "nach der großen Operation" habe er seinen damals schon extrem schwachen Sohn immer wieder von E. per Bus und Bahn nach F. kommen lassen. Das sei ca. 3 Wochen bis zur "Einlieferung im finalen Zustand" in das Knappschaftskrankenhaus E. so gegangen. Der Beschuldigte habe auch laufend seine Firma A. GmbH sowie Fremdlabore eingeschaltet; dieser "Wahnsinn" sei auch nach der OP in C. weitergegangen. Der Beschuldigte habe versucht, seinen Sohn selbst noch im finalen Stadium "auszunehmen wie eine Weihnachtsgans".... "