Amalgam-Allergiker haben Anspruch auf Gold-Inlays

Amalgam-Allergiker haben Anspruch auf Gold-Inlays

Beitragvon Kira » Samstag 3. Januar 2015, 10:39

Gold-Zahnfüllung auf Kassenkosten nicht ausgeschlossen

Gesetzlich Krankenversicherte mit einer Allergie gegen Amalgamfüllungen können sich Hoffnungen auf Goldfüllungen auf Krankenkassenkosten machen. Denn gibt es für die Goldinlays keine andere Alternative, sind die Kassen im Einzelfall zur Kostenerstattung verpflichtet, wie am Dienstag, 02.09.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (AZ: B 1 KR 3/13 R).

Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Leipzig. Sie war gegen die Stoffe Quecksilber(II)amidcholrid, TEGDMA und Hydrochonin allergisch, drei wesentliche Bestandteile von Amalgamfüllungen. Als der Zahnarzt der ...

http://www.kanzlei-blaufelder.com/gold- ... udwigsburg

Bundessozialgericht Urteil vom 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=13611
"Wo der Mut keine Zunge hat, bleibt die Vernunft stumm."
(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

Bloggen statt Schweigen
Benutzeravatar
Kira
Alleswisser
 
Beiträge: 10331
Registriert: Dienstag 15. September 2009, 13:56

Re: Amalgam-Allergiker haben Anspruch auf Gold-Inlays

Beitragvon PappaJo » Sonntag 4. Januar 2015, 13:23

Ich halte mich da an die Erkenntnisse vom Dr. Max Daunderer! Nach Amalgam nie wieder Metall in die Zähne!
Das Gold dann lieber zu den anderen Barren auf den Stapel legen. :lol:
"Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."
Abraham Lincoln
Benutzeravatar
PappaJo
Fingerwundschreiber
 
Beiträge: 697
Registriert: Samstag 30. Mai 2009, 13:33
Wohnort: NRW


Zurück zu Bescheide / Urteile

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste