Schmerzensgeld für Fixierung und Zwangsbehandlung
Veröffentlicht am 2. April 2015 in Allgemein, Urteile
Das Landgericht Berlin hat am 28.1.2015 entschieden, dass für eine Fixierung von 16 Stunden und eine psychiatrische Zwangsbehandlung mit Neuroleptika als Amtshaftung ein Schmerzensgeld von 5000,- € an den betroffenen Kläger bezahlt werden muss.
Damit ist ein weiteres Urteil bekannt geworden, dass die Höhe der Schmerzensgeldes für die durch Zwang zu erduldende Körperverletzung bei einer Zwangsbehandlung festlegt. ...
http://www.zwangspsychiatrie.de/2015/04 ... um=twitter
Urteil http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67U ... d_2015.pdf
Montag, 30. März 2015
Entmündigt
In den Fängen der Pflege-Industrie
Von CLAUDIA WILMS
http://www.berliner-kurier.de/kiez-stad ... 53454.html
und
http://www.berliner-kurier.de/kiez-stad ... tem,1.html
http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67U ... -gross.jpg