Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung

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04.08.2015 -
Diätverpflegung außergewöhnliche Belastung?
Die Kosten für Arzneimittel bei einer Diätverpflegung können in Einzelfällen als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar sein.
Normalerweise haben Kosten für eine Diätverpflegung in der Steuererklärung nichts zu suchen – sie unterliegen dem Abzugsverbot nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG. Das gilt aber nicht für ärztlich verordnete Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes.
Das entschied der BFH im Fall einer Klägerin, die en einer chronischen Stoffwechselstörung leidet. Sie ...