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BVG:Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines Ve

BeitragVerfasst: Sonntag 6. September 2015, 08:42
von Nachtigall
Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens im Rahmen der Zuständigkeitsklärung

Pressemitteilung Nr. 66/2015 vom 4. September 2015

Beschluss vom 20. August 2015
Vz 11/14, 1 BvR 2781/13


Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die Beschwerdekammer des Bundesverfassungsgerichts der Beschwerdeführerin einer Verfassungsbeschwerde eine Entschädigung von 3.000 Euro wegen der unangemessenen Dauer ihres Verfahrens zugesprochen. Dies hat die Kammer mit den außergewöhnlichen Besonderheiten des Verfahrensverlaufs begründet: Die ...

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 5-066.html