Gericht/Institution: OLG Koblenz
Erscheinungsdatum: 20.04.2016
Entscheidungsdatum: 27.01.2016
Aktenzeichen: 9 U 895/15
Quelle: juris
Irreführende Werbung für Arzneimittel bei nicht nachgewiesener Wirkung
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Werbung für Arzneimittel unzulässig ist, wenn und soweit der Inhalt der Werbeaussage nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht.
Der Hersteller eines homöopathischen Arzneimittels, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Präparat gegen ...
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