Mittwoch, 21.09.2016
msc/Reuters
Verbraucherschutz
BGH verbietet Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber
Wenn Energiesparlampen kaputt gehen, kann giftiges Quecksilber austreten. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Exemplare mit hohem Quecksilbergehalt dürfen nicht länger verkauft werden.
Im Streit über überhöhte Quecksilberwerte in Energiesparlampen hat sich die Deutsche Umwelthilfe gegen ein niedersächsisches Unternehmen durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom Oktober 2015, das den Vertrieb der bestimmten Lampen untersagte.
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 13321.html
Bundesgerichtshof (BGH) Az. I ZR 234/15 http://www.bundesgerichtshof.de/SharedD ... nn=6128288
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... R%20234/15