Neues Urteil Vermieter oder Mieter – wer haftet bei Schimmel in der Wohnung?
06.10.17
Vermieter können auch für Schimmelschäden in der Wohnung verantwortlich sein, wenn kein Baumangel vorliegt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 9 C 75/15), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 17/2017) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Denn im Zweifel müssen Vermieter ihre Mieter nach dem Einbau von Isolierglasfenstern darauf hinweisen, dass ein erhöhter Lüftungs- beziehungsweise Heizbedarf besteht.
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(dpa/tmn)
http://www.ksta.de/ratgeber/finanzen/re ... --28540914