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Gericht kippt Rentenabschläge

BeitragVerfasst: Freitag 2. Juni 2006, 07:35
von Dundee
TAZ: Gericht kippt Rentenabschläge

KASSEL dpa Wer aus gesundheitlichen Gründen bereits während seines Berufslebens eine Rente bezieht, muss keine Abschläge bei deren Berechnung hinnehmen. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts sind Kürzungen bei Erwerbsminderungsrenten für unter 60-Jährige gesetzwidrig. Es sei ein Grundrechtseingriff, wenn ein Teil der Vorleistung für die Rentenversicherung nicht angerechnet werde, entschieden die Kasseler Richter. Eine heute 46-jährige Klägerin erhielt schon seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente, die aber 2003 neu beschieden wurde. Durch das Urteil erhält sie jetzt 937 Euro statt nur 800. Nach Einschätzung des Sozialverbands sind seit 2001 rund 200.000 Rentenbescheide falsch berechnet worden. Die Abschläge wurden damals für Rentner eingeführt, die nach dem 60., aber vor dem 65. in Rente gehen. Die Rentenversicherer wandten diese Kürzungen aber auch auf Rentner an, die schon vor dem 60. Geburtstag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnten und deshalb eine Erwerbsminderungsrente bezogen. (Az.: B 4 RA 22/05)

taz Nr. 7986 vom 2.6.2006, Seite 7, 37 Agentur
http://www.taz.de/pt/2006/06/02/a0080.1/textdruck

Gericht kippt Rentenabschläge

BeitragVerfasst: Montag 7. August 2006, 17:46
von Charlie
Hat jemand von Euch der Erwerbsminderungsrente erhält schon einen geänderten Rentenbescheid erhalten der das o.a. Urteil berücksichtigt? Und wenn ja, kam automatisch ein neuer Bescheid oder habt ihr einen Antrag gestellt.
Gruß Charlie

Gericht kippt Rentenabschläge

BeitragVerfasst: Donnerstag 17. August 2006, 22:32
von Danni
Die BfA (Deutsche Rentenversicherung) muß die Zustellung des Gerichtsurteils abwarten - dauert 3-4 Monate.

Meine EU - Rente ( altes Recht ) läuft schon einige Jahre. In den Bescheiden
konnte ich keine Abschlagsformel erkennen. Wurde vielleicht damals auch noch
nicht "gebraucht".

Gericht kippt Rentenabschläge

BeitragVerfasst: Freitag 25. August 2006, 14:25
von Danni
Das vollständige Urteil ist mir heute zugegangen - hab es aber noch
nicht gelesen.

Gericht kippt Rentenabschläge

BeitragVerfasst: Montag 28. August 2006, 17:26
von franka
Auszüge aus der SOVD No. 7/Juli 06:
......Bezieher einer Eu Rente vor dem 60. Lebenjahr, die seit dem 1. Januar 2001 einen neuen Rentenbescheid erhalten haben sollten sich den damals zugegangenen rentenbescheid genau ansehen.
Denn seit diesem Datum wurde der sog. "Zugangsfakor" angewandt......

Dieser wird in der Rentenberechnung angegeben.

In jedem Falle sollte man wie folgt vorgehen:
Bei der Deutschen Rentenversicherung (vormals BfA) einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X beantragen und auf das neue BSG Urteil (AZ: B4 RA 22/05 R) berufen.

.......Es wirkt sich dann grundsätzlich auch bis zu vier Jahre rückwirkend aus.
Da sich die Minderung der Rente in der Regel auch auf die Höhe der Folgerente (z.B. Alters-, Hinterbliebenenrente, erneute Erwerbsminderungsrente) auswirkt, empfehlen wir, bei Zweifeln vorsoglich einen Überprüfungsantrag zu stellen......

franka

Gericht kippt Rentenabschläge

BeitragVerfasst: Mittwoch 6. September 2006, 08:14
von franka
Nachfolgend ein Link der Stiftung Warentest zum Thema, mit der Möglichkeit das inzwischen vorliegende Urteil zu lesen:

http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1415184/1415184.html?print=true
gruß franka

Gericht kippt Rentenabschläge

BeitragVerfasst: Montag 11. September 2006, 13:39
von Martin

Auswertung Urteil durch DtRV

BeitragVerfasst: Sonntag 26. November 2006, 22:19
von Danni
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts Kassel hatte in seinem Urteil vom 15. Mai 2006 entschieden, dass für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, keine Abschläge berechnet werden dürfen.

Das Urteil wurde an die Dt. Rentenversicherung gesandt. Die DtRV brauchte
- wie angekündigt – etliche Wochen für die Auswertung des Urteils.
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Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner Sitzung am 22.11.2006 über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten beraten. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. Diese Vorgehensweise wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich begrüßt.