Arbeitslose Diabetiker können Mehrbedarf ......

Betrifft uns nicht direkt, aber wir haben ja auch Mehraufwendungen für unsere Ernährung, ist vielleicht eine Begründungshilfe.
Darmstadt (dpa) - Arbeitslose Diabetiker, die wegen ihrer Krankheit auf besondere Ernährung angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Regelsatz des Arbeitslosengeldes II.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Hessens oberste Sozialrichter gaben einem Kläger recht, der an Diabetes mellitus vom Typ IIa leidet, und dem die Arbeitsgemeinschaft (Arge) der Stadt Offenbach und der Bundesagentur für Arbeit in Offenbach einen Mehrbedarfszuschlag verwehrt hatte. Die Arge hatte argumentiert, Diabetiker könnten sich ohne finanziellen Mehraufwand krankheitsgerecht ernähren. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen: AZ L 7 AS 241/09 ER).
Zwar sei in der medizinischen Wissenschaft die Frage nach der Notwendigkeit und Wirksamkeit einer besonderen Diabetes-Kost noch nicht endgültig entschieden. Solange dies aber so sei, folge das Gericht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dieser empfehle eine besondere Krankenkost für Diabetiker. Da diese Ernährung einen medizinisch notwendigen tatsächlichen Bedarf abdecke, gehöre ihre Finanzierung zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum, entschied das Gericht. Dem Kranken sei nicht zuzumuten, diesen Mehrbedarf aus dem so genannten "Ansparanteil" des Regelsatzes zu decken, da dieser für einmaligen besonderen Bedarf gedacht sei, urteilten die Richter.
Quelle: DPA http://magazine.web.de/de/themen/gesundheit/medizin/krankheiten/3679302,f=linkL4_2.html
Darmstadt (dpa) - Arbeitslose Diabetiker, die wegen ihrer Krankheit auf besondere Ernährung angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Regelsatz des Arbeitslosengeldes II.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Hessens oberste Sozialrichter gaben einem Kläger recht, der an Diabetes mellitus vom Typ IIa leidet, und dem die Arbeitsgemeinschaft (Arge) der Stadt Offenbach und der Bundesagentur für Arbeit in Offenbach einen Mehrbedarfszuschlag verwehrt hatte. Die Arge hatte argumentiert, Diabetiker könnten sich ohne finanziellen Mehraufwand krankheitsgerecht ernähren. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen: AZ L 7 AS 241/09 ER).
Zwar sei in der medizinischen Wissenschaft die Frage nach der Notwendigkeit und Wirksamkeit einer besonderen Diabetes-Kost noch nicht endgültig entschieden. Solange dies aber so sei, folge das Gericht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dieser empfehle eine besondere Krankenkost für Diabetiker. Da diese Ernährung einen medizinisch notwendigen tatsächlichen Bedarf abdecke, gehöre ihre Finanzierung zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum, entschied das Gericht. Dem Kranken sei nicht zuzumuten, diesen Mehrbedarf aus dem so genannten "Ansparanteil" des Regelsatzes zu decken, da dieser für einmaligen besonderen Bedarf gedacht sei, urteilten die Richter.
Quelle: DPA http://magazine.web.de/de/themen/gesundheit/medizin/krankheiten/3679302,f=linkL4_2.html