Folgende Info fand ich in der Frankfurter Rundschau vom 03.03.07.
Bilder nicht erlaubt
Urteile zu Konflikten im Treppenhaus
Das Treppenhaus ist ein zentraler Ort der Begegnung mit den Nachbarn. Natürlich kann es da auch zu Konflikten kommen.
München - Grundsätzlich ist das Abstellen von Kinderwägen und Rollatoren im Treppenhaus erlaubt, wenn der Hausflur groß genug ist (BGH, V ZR 46/06). "Bei Unklarheit ist es am besten, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Dieser wird dann abwägen, was im Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Wohnbedürfnis möglich ist", rät Xaver Kroner, geschäftsführender Vorstand des Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW).
Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass auch die Treppenflure regelmäßig mitvermietet sind. Hier umfasst das Recht des Mieters neben dem Abstellen von Kinderwägen oder Rollstühlen auch das Ablegen von Postsendungen durch Dritte im Hausflur, wenn der Empfänger nicht erreichbar ist. Voraussetzung ist allerdings, dass von den im Treppenhaus abgestellten Gegenständen keine Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner ausgehen. Dies kann bei Rollatoren und Kinderwägen nur im Einzelfall beurteilt werden.
Naturgemäß gehen die Geschmäcker beim Kochen auseinander. Doch auch wenn der Nachbar ein Freund der exotischen Küche ist: Haushaltsübliche Essensgerüche im Flur müssen toleriert werden (AG Hamburg-Harburg, WM 93, 39). Wird jedoch die Eingangstür zum Auslüften der Wohnung genutzt, müssen die durchdringenden Düfte nicht geduldet werden (AG Saarbrücken, DWW 94, 186).
Kein Parfüm sprühen
Auch eigenmächtige Geruchsverbesserung durch das Sprühen von Parfüm ist im Treppenhaus einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gestattet (OLG Düsseldorf, Wx 98/03). Und die Nutzung des Hausflurs als "Raucherzimmer" kann untersagt werden (AG Hannover AZ 70 II 414/99). Im konkreten Fall hatte ein Wohnungseigentümer täglich bis zu fünf Zigaretten im Treppenhaus geraucht, da seine Frau das Rauchen in der eigenen Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht vertrug.
Im VdW Bayern sind knapp 500 bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter befinden sich 339 Wohnungsgenossenschaften und 83 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 560.000 Wohnungen. vdw