Schimmel - Dauerlüften unzumutbar für Mieter!

Schimmel - Dauerlüften unzumutbar für Mieter!

Beitragvon Kai Uwe » Montag 18. August 2008, 07:38

Mieter wurden in ihrer Wohnung von Feuchtigkeit geplagt und kürzten daraufhin die Miete. Der Vermieter erklärte, wie bei Vermietern so üblich, die Mieter sollten einfach öfter lüften – und zwar mindestens fünf Mal am Tag. Das Amtsgericht Frankfurt aber sah das im nachfolgenden Prozess anders.

Diese Forderung sei unzumutbar, entschieden die Richter. Sie bedeute, dass der Mieter jede zweite Stunde für zehn bis 20 Minuten durchlüften muss. Das könne aber von keinem Mieter verlangt werden. Deshalb sei die Mietkürzung rechtens.


Az. 33 C 1906/06-31
Kai Uwe
Besserwisser
 
Beiträge: 298
Registriert: Donnerstag 25. Januar 2007, 09:16

Zurück zu Bescheide / Urteile

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron