Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Maus 22 » Dienstag 18. Februar 2014, 14:18

Ich war vor dem Sozialgericht (Erörterungstermin) wegen der Feststellung des GdB. Mir wurde zuvor ein GdB von 40 auf MCS+CFS und GdB von 50 wegen psychischer Auswirkungen gegeben. Also einen Gesamt-GdB von 50 und ich will einen höheren GdB.
In der Einladung zur Erörterung stand, wenn ich nicht erscheine, dann muss ich eine Strafe von 1000 Euro bezahlen. Ich rief also im Vorfeld das Gericht an und frage, wie ich denn in das nicht für MCSler barrierefrei Gebäude gelangen könnte. Es gäbe den Haupteingang, da wären Schilder angebracht, dass Rauchen verboten sei und es gäbe einen Hinterausgang, da ständen Aschenbecher vor, den könnte ich nicht benutzen. Der Haupteingang bestand aus einer schmalen "Brücke" und ging dann als Tunnel in das Gebäude. Natürlich wurde auf dieser "Brücke" geraucht sogar von Sicherheitsleuten des Gebäudes. Ich beobachtete die Brücke und den Tunnel eine Zeitlang. Irgendwie gelang es mir eine rauchfreie Minute zu erhaschen und ich flitzte in das Gebäude. Die Treppen (6. Etage) hoch, nach Sauerstoff schnappend in die Anmeldung. "Nehmen sie im Wartebereich Platz" "Nee, da geh ich nicht hin, die Leute dort Duften mir alle zu stark" war meine Antwort. "Ich gehe da vorne hin, da ist niemand". "Nein, da dürfen sie nicht warten." "OK, dann geh ich wieder, ich kann mich hier ja nicht aufhalten." Darauf wurde mir der Zugang in den Bereich gewährt, den ich vorher ja nicht betreten durfte. Fenster wurden geöffnet, alles ok. Nach einer Weile wurde ich hereingerufen.
"Die Richterin stellte sofort fest, , "da sie zu dem Termin gekommen sind, kann es ihnen gar nicht so schlecht gehen. Dies ist ein öffentliches Gebäude, sie sind jetzt da und kann somit an öffentlichen Veranstaltungen doch teilnehmen!!!"
Nach langer Diskussion und Verhandlungen stellte die Richterin fest, dass ein Gdb von 50 nicht schlecht ist, dass meine Reaktionen auf Duftstoffe und Chemikalien nicht dokumentiert sind und dass Dr. Binz ein fragwürdiger Gutachter wäre.(Befangenheit) Das mit Dr. Binz lies ich nicht zu, er wäre vom Landgericht (in meinem BGverfahren ) als Gutachter bestellt worden und war ein Gutachter der auch mal was sagt, was die BGen nicht wollen. Das Gutachten ist in meiner Akte und muss mit berücksichtigt werden. Zu dem Gdb wies ich darauf hin, dass ich für MCS in Verbindung mit CFS nur 40 hätte und auf Psyche 50.
Zu dem Konsensuspapier, was ich ansprach und ihr vorlegte, sagte sie, "das sind wieder irgendwelche Ärzte, die einzelne Meinungen haben." Ich widersprach ihr erneut, dass es sich dabei um ein Konsensuspapier handelt, aber sie hörte irgendwie gar nicht zu. Ihr war das egal.
Die Richterin versuchte mich zu überreden, dass ich das Verfahren zurückziehen sollte, dass ich meine Kraft sparen sollte und anders einsetzen sollte. Im übrigen hätte sie dann nicht so viel Arbeit ! (noch mehr Befangenheit)
Ich sagte ihr, dass ich das durchziehen werde und wenn es alle meine Kraft braucht.
Die Richterin sagte mir, dass dann ein neues Gutachten erstellt wird, in dem sie speziell einen Provokationstest anordnet um zu dokumentieren, welche Auswirkung Duftstoffe/Chemikalien bei mir hätten !!!!!!
Ich sagte ihr, dass ich einen Provokationstest ablehne, da meine Gesundheit beeinträchtigt würde und ob sie die Verantwortung übernimmt, wenn ich einen Test zulassen würde. Es könnte durchaus sein, dass ich dabei "drauf" ginge oder bleibende gesundheitliche Schäden dabei entstehen und die MCS sich noch mehr verschlimmere. "Da hat der Arzt die Verantwortung" war ihre lapidare Antwort.
Das Verfahren wurde also vertagt, bis die Ergebnisse des Testes vorliegen.
Zum Schluss fragte mich die Richterin nach Auslagen, die sie mir erstatten wollte. Ich sagte ihr, dass mir als MCSler die Gefahr zu hoch ist, dass ich dort in der Auslagenstelle auf beduftende Personen zu stossen zu hoch ist, und ich deswegen lieber auf mein Fahrgeld verzichte. Soviel zum Thema barrierefreies Gebäude auch für MCSler." (hihi, das war noch mal so ein richtiger Kinnhaken)
Ich warte jetzt auf die schriftliche Form dieses Erörterungstermins und werde anschließend diese Richterin wegen Befangenheit ablehnen.
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Maus 22 » Dienstag 18. Februar 2014, 14:23

Hat jemand was über Provokationstest ?

Ich habe nur das hier gefunden
Provokationstests könnten den Beweis erbringen, doch mit welchem Risiko?

Theoretisch kann man das Vorliegen einer Chemikalien-Sensitivität mit Provokationstests beweisen. Dies ist jedoch schon aus rein ethischen Gesichtspunkten abzulehnen, weil das Risiko für den Patienten nicht vorherkalkulierbar ist. Außerdem ist der Aufwand, wirklich aussagekräftige Provokationtests durchzuführen, immens. Der Patient muss dafür erst einmal für eine Weile in cleaner Umgebung sein, damit es zu keinen falsch negativen Ergebnissen kommt.

Warum? Ein veranschaulichendes Beispiel: Ein MCS-Patient, der in einer desinfizierten Klinikeinrichtung einem Provokationstest unterzogen wird, war zuvor zwangsläufig mit einer ganzen Palette von Chemikalien in Kontakt (z.B. Duftstoffe, Reinigungsmittel, etc.) Der ganze Aufenthalt in einem normalen Klinikgebäude ist, genau betrachtet, für MCS-Patienten mit einem einzigen fortlaufenden Provokoationstest gleichzusetzen. Daraus ergibt sich, dass ein Provokationstest unter solchen widrigen Bedingungen kein objektives Ergebnis liefern kann. Dazu braucht es eine Klinik mit optimalen umwelt- und schadstoffkontrollierten Gegebenheiten. In Deutschland gibt es aber keine Klinik, die diesen zwingend notwendigen Anforderungen entspricht.
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Twei » Dienstag 18. Februar 2014, 14:32

Provokationstests könnten den Beweis erbringen, doch mit welchem Risiko? - http://www.csn-deutschland.de/blog/2010 ... so-schwer/

Dysfunktion des Gehirns bei Patienten mit Multiple Chemical Sensitivity festgestellt - http://www.csn-deutschland.de/blog/2009 ... tgestellt/




... Die Versicherung kann die Vorstellung bei einem eigenen Gutachter verlangen. Der Versicherte ist zur Kooperation verpflichtet. Natürlich muss Gefahr für Leib und Leben durch Provokationstests ausgeschlossen sein, was in der Praxis enorme Schwierigkeiten bereitet. Darüber hinaus sind Provokationen mit Placebos, z. B. Geruchstest an Wasser, unter Nichtbeachtung der Einflüsse von Haarshampoo, Parfüm, Rasierwasser, Handcreme, Desinfektionsmittel, Labordämpfe schon häufig vorgekommen. Es muss Schadstofffreiheit durch den Gutachter garantiert und nachgewiesen oder Provokationstests unterlassen werden...
http://www.dr-merz.com/9.html
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Kira » Dienstag 18. Februar 2014, 14:58

@Maus 22,
was sagt dein Rechtsanwalt dazu?
und solltest du keinen haben , rate ich dir nun dazu!

Hier noch weitere Info's für dich

Provokationstest
viewtopic.php?f=41&t=18499

Tricks der Gutachter MCS & Intoxikation abzulehnen
viewtopic.php?f=92&t=7353

Blogseite von Dr. Tino Merz
viewtopic.php?f=91&t=15385&p=110660

Schwerbehinderung/Anerkennung
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(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Maus 22 » Dienstag 18. Februar 2014, 16:01

Ja, einen Anwalt habe ich. Leider hat meine "alte Anwältin" ihren Job gewechselt und ich bekam erst letzte Woche einen neuen Anwalt.
Aber das soll ja nichts heißen. Der neue Anwalt wird sich auch in das Thema einarbeiten. Vor Gericht habe nur ich gesprochen und zwar ziemlich viel und aussagekräftig. Der Anwalt sagte mir, dass ich das gut gemacht hätte. (in meinem nächsten Leben werde ich Anwalt)

Danke für die vielen Links. Da muss ich mich erstmal durcharbeiten. Der Brief von Richard, wo er den Gutachter fragt, "Ich bin mit Provokationstests nur einverstanden, wenn Sie versichern können, dass diese meinen Gesundheitszustand nicht nachhaltig gefährden würden. Zudem möchte ich eine Notfallversorgung sichergestellt wissen und geklärt haben, wer die Risiken ( Kosten ) einer durch Ihre Untersuchung herbeigeführten eventuellen Verschlechterung meines Gesundheitszustandes trägt?" ist so toll formuliert.
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon PappaJo » Dienstag 18. Februar 2014, 16:19

Also ich glaube ich lese hier nicht richtig! :shock:

Ein Provokationstest an einem lebenden Menschen mit MCS! Ich glaube da bist Du auf eine geheime Verbindung von Sadisten gestoßen. Das ist so der Lebensinhalt von Sadisten, andere Menschen zu quälen und zu foltern. Das beweist ja schon die das fehlen der Empathie der Richterin.

Versuche am lebenden Menschen:
Soweit ich weis ist das sogar verboten, seit dem das 3. Reich unter gegangen ist. Dr. Mengele war da der große Chef, nur falls das jemand vergessen haben sollte.

Der Test wenn angewendet wird mit Garantie in die Hose gehen, denn man wird alle Tricks versuchen damit auch da nichts raus kommt. Zudem hast Du nicht Loyale Experten an Deiner Seite, die den Aufbau und Ablauf überprüfen. Und wenn Du beim Versuch einen bleibenden Hirnschaden erleidest oder bereits entstandene Aneurysmen platzen! Steht dann ein OP nebenan bereit Dich aufzuschneiden und die Adern zu flicken?

Ein Test in der Petrischale ist da weitaus sicherer.

Du bist anscheinend mutig, kooperrativ und willst den Beweis! Aber die wollen den nicht.

Warte doch lieber das Ergebniss vom RKI ab.
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Maus 22 » Dienstag 18. Februar 2014, 22:29

Lieber PappaJo,
ich will auf keinen Fall den Provokationstest. Nicht mit mir !!!

Warte doch lieber das Ergebniss vom RKI ab.

Was für ein Ergebnis ? RKI heißt für mich immer Lug und Betrug.
Erzähle mir bitte mehr
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon PappaJo » Mittwoch 19. Februar 2014, 12:40

RKI ist doch dabei einen Nachweis für MCS zu erbringen oder so ähnlich. Stand doch hier wo im Forum und das (Ergebniss) soll doch die große Überraschung sein für alle MCS-Kranken. Wurde so im Newsletter angesprochen wenn ich das richt deute. Ist nur die Frage was und wann.

Wer weiß denn da mehr drüber?
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Twei » Mittwoch 19. Februar 2014, 16:23

Aktuelles zur Behindertenrechtskonvention BRK - viewtopic.php?t=18132#p103083

daraus:

... Im Übrigen nutzt die Bundesregierung – wie allgemein im Bereich
Umwelt und Gesundheit – auch im Themenfeld MCS kontinuierlich
die Expertise ihrer Behörden. So befasst sich die zum 2. März 2012
vom Bundesministerium für Gesundheit am RKI einberufene Kommission Umweltmedizin auch mit versorgungsrelevanten Aspekten
der Umweltmedizin. Inwieweit hier auch Folgerungen zu MCS getroffen werden können, bleibt abzuwarten. ...
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/097/1709796.pdf


Leider weiß ich eine andere Stelle auch nicht mehr, in welcher steht, dass es doch wohl erst um Mitte 2014 mit den "neuen" Ergebnissen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu MCS zu rechnen ist.

Fazit:
Wenn es um die "Rechte" von MCS-Schwerbehinderten geht, wird auf "weitere Forschungsergebnisse" des RKI verwiesen, die irgendwann eintrudeln werden! - also braucht man nicht handeln :evil:

Wenn es um den Schutz vor "Falschbehandlung" geht, wartet man auf die "weiteren Forschungsergebnisse" des RKI nicht ab, sondern bleibt am "alten sturen Verfahren" hängen MCS einfach zu ignorieren :shock:
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Amazone » Donnerstag 20. Februar 2014, 16:06

Hallo Maus22,

ich war total entsetzt als ich deinen Bericht über den Erörterungstermin gelesen habe.

Darf ich dich fragen, warum du dir vorher kein Attest von deinem Arzt besorgt hast, dass du den Erörterungstermin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen kannst. Ich musste dank der Atteste von meinem Allergologen noch nie persönlich vor Gericht erscheinen, auch nicht bei meinem Schwerbehindertenverfahren.

Was hast du eigentlich erwidert als die Richterin sagte, dass du ja zu dem Termin gekommen bist und es dir daher gar nicht so schlecht gehen kann. Dies ist ein öffentliches Gebäude, du bist jetzt da und kannst somit an öffentlichen Veranstaltungen doch teilnehmen? Und hattest du einen Zeugen dabei, der die Diskriminierungen durch die Richterin bestätigen kann?

An deiner Stelle würde ich mir ein Attest vom Arzt besorgen, dass Provokationstests wegen möglicher anaphylaktoider lebensbedrohlicher bei MCS-Patienten absolut kontraindiziert sind. Deine Mitwirkungspflicht endet da, wo deine Gesundheit gefährdet wird. Ich sollte damals auch zu Provokationstests einen vom Gericht benannten Allergologen aufsuchen, habe ich aber mit Attest von meinem Arzt abgelehnt.

Und last but not least: Hatte ich dir eigentlich schon mal die Bestätigung von Frau Prof. Degener geschickt, dass Menschen mit Behinderungen durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Umweltschadstoffe/Chemikalien durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geschützt sind? Insofern könntest du/dein Anwalt nämlich eine Individualbeschwerde wegen Verstoßes gegen die UN-BRK bei dem Fachausschuss der UN-BRK in Genf einreichen. Dies ist leider nicht in deutscher Sprache möglich, sondern nur in einer der Amtssprachen wie z.B. Englisch. Bei Interesse kann ich dir eine Broschüre zukommen lassen, in der die Vorgehensweise bei einer Individualbeschwerde beschrieben ist. Dann bitte deine Emailadresse angeben.

Sorry für die vielen Fragen. Interessiert mich ganz einfach.

LG Amazone
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Kira » Donnerstag 20. Februar 2014, 18:08

Amazone hat geschrieben: Ich musste dank der Atteste von meinem Allergologen noch nie persönlich vor Gericht erscheinen, auch nicht bei meinem Schwerbehindertenverfahren.


Amazone, darf ich dich mal fragen, wann das war?

Amazone hat geschrieben:Und last but not least: Hatte ich dir eigentlich schon mal die Bestätigung von Frau Prof. Degener geschickt, dass Menschen mit Behinderungen durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Umweltschadstoffe/Chemikalien durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geschützt sind? Insofern könntest du/dein Anwalt nämlich eine Individualbeschwerde wegen Verstoßes gegen die UN-BRK bei dem Fachausschuss der UN-BRK in Genf einreichen. Dies ist leider nicht in deutscher Sprache möglich, sondern nur in einer der Amtssprachen wie z.B. Englisch.


Was kostet dieser Spaß?
Vor Gericht wird diese Bestätigung jedenfalls ignoriert ;)
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Galaxie » Freitag 21. Februar 2014, 04:03

;)
Hallo,

ich habe vor Jahren so ein Provokationstest bei Dr. Labouvie machen lassen und zwar mit und ohne. Damals hieß es noch, es wäre vor Gericht anerkannt und was passierte, es wurde garnicht berücksichtigt, es ging um eine Versorgungsklage. Ich habe ein Grad von 100% und hatte schon 3. Jahre geklagt die MCS die bei mir schon 1993 festgestellt wurde in Bredstedt und später von Dr. Fabig+ u.a. anerkannt haben, statt dessen hat man mich von setens des Gericht ein Negativgutachen ausgesetzt, mehrere Gutachter lehnte ich vorher ab wegen nicht kompetens. Ich hatte ein Anwältin, die ich im verfahren als nicht vertrauenswürdig angab und schlug ein anderen Promianwalt vor, der genehmigt wurde und der sagte:" ich müsse dort hin, um danach das Recht auf ein eigenes Gutachten nach § 109 SGG = Sozialgerichtsgesetz zu bekommen, da sich weder mit der Richterin (Direktorin) des Gerichts, noch Negativ Gutachterin reden lies. Alle Köperlichen Befunde wurden von ihr weg diagnostiziert und ignoriert und zwar aus Bredstedt, von Dr. Binz, von Dr. Kuklinski, Dr. Peter Halama stellte Tox. Schäden fest und widersprach sich, da er auch BG-Gutachter ist. Auch von Dr. Fabig u.a. wurden vom Gericht zugrunde gemacht." Ich konnte keine 1000 € für die Berufung aufbringen beim LSG = Landessozialgericht. Da ich psychiatriegeschädigt war, bekam ich von der Gutachterin alles weg diagnostiziert und statt dessen wie so viel eine reine Psychose. Ich beschwerte mich wie später andere auch bei der Ärztekammer über sie bei der Berufsordung..., natürlich hackt einer Krähe der anderen kein Auge aus und meine, das wäre alles in Ordung so. Ich musste die Klage bei derBerufung zurücknehmen, da mir niemand tausend € gab. Ich war 16. Jahre in der I.H.G. e.V. und der Rechtsanwalt, der mehrere Amalgam Fälle vertrag und Promi Anwalt ist fragte:" ob die I.H.G. e.V. nicht Geld habe, die waren aber schon verschuldet...." Ich bin später noch zu anderen Ärzten und erfuhr ja noch ein Rückfall durch neue Vergiftungen mit Pyrethoiden, wovon ich nichts wusste, da ich ja vom Zahnarzt zur gleichen Zeit geschädigt wurde mit Wurzelbehandlungen und vorigen Pfusch, wurde die MCS so stark wie vor Jahren, wo ich schon mit 26. im Endstadium war verschlimmert. meinbe 5. Jährige zuzügliche Klage gegen den ZA-Pfuscher musste ich führen laut Patientenschutz u.a. und da auch wurden Nachweise ignoriert, da mir die Umweltmediziner rieten den Effektorzelltypisierungstest auf Thioether Mercaptane machen zu lassen. Mein Anwalt tat fast nichts und stellte als Patientenanwalt für Medzinrecht, der nur Patienten vertritt und keine Ärzte sich voll und ganz auf die Seite des Gerichts und Gegner wie so oft. Als Opfer konnte ich blechen. Das Landgericht, meinte eine Wissenschaftliche Aufforschung müssen die mit anderen Worten nicht führen und ende...

LG
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Galaxie » Freitag 21. Februar 2014, 04:09

;)

Ja Maus22,

lebensgefährliche Untersuchungen kann man bei Begutachtungen verneinen, wenn diese zu ein Gesundheitlichen Schaden, oder gesundheitliche Verschlechterung droht und wir haben das hier igendwo noch stehen. Mir fällt der § nicht ein. Ich glaube, ich habe es vor ein paar Jahren auch ier gepostet und weis das von anderen. Die damit auch den Gutachtern gekommen sind.

Galaxie
Zuletzt geändert von Galaxie am Samstag 22. Februar 2014, 00:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon moderator9 » Freitag 21. Februar 2014, 18:18

Amazone hat geschrieben:
Und last but not least: Hatte ich dir eigentlich schon mal die Bestätigung von Frau Prof. Degener geschickt, dass Menschen mit Behinderungen durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Umweltschadstoffe/Chemikalien durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geschützt sind? Insofern könntest du/dein Anwalt nämlich eine Individualbeschwerde wegen Verstoßes gegen die UN-BRK bei dem Fachausschuss der UN-BRK in Genf einreichen. Dies ist leider nicht in deutscher Sprache möglich, sondern nur in einer der Amtssprachen wie z.B. Englisch. Bei Interesse kann ich dir eine Broschüre zukommen lassen, in der die Vorgehensweise bei einer Individualbeschwerde beschrieben ist. Dann bitte deine Emailadresse angeben.


Hallo Amazone, mal eine Frage : Wieso kannst du diese Information nicht hier im Thread wiedergeben oder einen Link setzen. Oder darf das nicht jeder sehen und lesen, obwohl das Thema ja alle angeht.

Lieber Gruß
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Re: Sozialgericht wegen Schwerbehinderung

Beitragvon Maus 22 » Mittwoch 26. Februar 2014, 15:46

Hab nun den Bericht des Erörterungstermins bekommen. Dort steht kein Wort über einen Provokationstest. Ich hatte dann auch heute einen Termin mit meinem Anwalt. Der sagte, weil ich so gegen den Provokationstest war und auch gesagt hatte, dass dieses gesetzeswidrig ist, wird die Richterin sich das überlegt haben, dass mit mir kein Test gemacht wird.

Eine Sorge weniger
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