Ärztlicher Nachweis einer Krankheit
Bei einer Krankheit, die gerade durch das Fehlen naturwissenschaftlich gewonnener Untersuchungsbefunde charakterisiert wird, kann der ärztliche Nachweis der Erkrankung auch dadurch geführt werden, dass ein Arzt seine Diagnose auf die Beschwerdeschilderung des Patienten stützt. Der Nachweis einer Krankheit im Sinne von § 2 Nr. 1 BB-BUZ braucht nicht in Befunden der Apparatemedizin oder der sonstigen Zusatzdiagnostik zu bestehen.
BGH, Urteil vom 14.04.1999 – IV ZR 289/97
http://www.kanzlei-deisser.de/aktuelles.htm