Kabinett/Chemikalien
Kabinett beschliesst Meldepflicht fuer Biozid-Produkte
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Juergen Trittin eine Meldepflicht fuer Biozid-Produkte beschlossen. Mit der sogenannten „Biozid-Meldeverordnung“ wird die UEberwachung von unmittelbar geltenden EU-Vorschriften zu Biozid-Produkten durch die Vollzugsbehoerden der Laender erleichtert. Zukuenftig duerfen nur noch Biozid-Produkte verkauft werden, deren Wirkstoffe fuer das entsprechende EU-Pruefprogramm gemeldet worden sind. „Die Biozid-Meldeverordnung erleichtert die Ueberwachung der auf dem Markt befindlichen Biozid-Produkte. Sie traegt dazu bei, Umwelt, Verbraucher und Arbeitnehmer besser vor gefaehrlichen Bioziden zu schuetzen“, sagte Trittin.
Biozide sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektizide, Rattengift und Anti-foulingfarben. Ihr Zweck ist es, auf chemischem beziehungsweise biologischem Wege Organismen zu bekaempfen, die fuer den Menschen und sein Umfeld schaedlich oder unerwuenscht sind. Diese Eigenschaft von Bioziden, lebende Organismen abzutoeten, birgt jedoch auch das Risiko unerwuenschter Nebenwirkungen fuer Mensch und Umwelt. Zukuenftig duerfen Hersteller und Vertreiber von Biozid-Produkten ihre Artikel nicht mehr unbeschraenkt auf den Markt bringen, sondern sind verpflichtet zuvor ihrer Meldepflicht nachzukommen. Dazu muessen alle enthaltenen Wirkstoffe deklariert und der Nachweis erbracht werden, dass sie geltenden Vorschriften entsprechen. Sobald von Seiten der Behoerden die Richtigkeit dieser Meldung festgestellt wurde, wird eine Registriernummer vergeben, mit der die Marktfreigabe erteilt wird. Dies erleichtert die UEberwachung. Eine aehnliche Regelung existiert bereits bei Pflanzenschutzmitteln.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.