Duogynon-Opfer klagen gegen Bayer Schering
PROZESSBEGINN: 30. November, 15 Uhr
ORT: Landgericht Berlin, Zivilkammer 7, Tegeler Weg 17-21
Das Magazin stern berichtet in seiner heutigen Ausgabe über eine Klage von Medikamenten-Opfern gegen die Firma Bayer Schering. Die Betroffenen fordern Einsichtnahme in alle Unterlagen des Konzerns zum Präparat Duogynon. Der Konzern lehnt dies wegen angeblicher Verjährung ab.
Spiegel Online weist heute nach, dass bei Schering schon 1967 intern über die Risiken diskutiert wurde. In einem Brief eines Mitarbeiters an die Schering-Zentrale heißt es: "Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme angeborener Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend."
Andre Sommer, einer der Kläger: „Warum tauschten die Herren sich intern aus und schwiegen in der Öffentlichkeit?“. Allein bei Sommer meldeten sich bislang mehr als 180 Geschädigte. Rechtsanwalt Jörg Heynemann, der die Betroffenen vertritt, ergänzt: „Bayer argumentiert damit, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Jahr 1982 eingestellt worden sei. Doch auch die Contergan-Geschädigten hatten sich strafrechtlich nicht durchsetzen können. Dennoch zweifelt heute niemand ernsthaft daran, dass die Betroffenen durch die Contergan-Einnahme ihrer Mütter geschädigt wurden. Es ist sehr bedauerlich, dass Bayer nicht die Offenheit und Transparenz zeigt, die Ursachen der Schädigungen ergebnisoffen aufzuklären.“
Tausende von Kindern hatten in den 60er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests erlitten. Die von der Firma Schering unter den Produktnamen Duogynon, Cumorit und Primodos vertriebenen Präparate führten unter anderem zu Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Nach Angaben von Anwalt Heynemann ist die „statistische Signifikanz eines Zusammenhangs der Geburt behinderter Kinder und der Einnahme von Duogynon durch die Mütter ebenso offensichtlich wie im Fall der Contergan-Tragödie.“
Bis heute steht eine Entschädigung der Opfer jedoch aus. Ein erster Prozess gegen Schering war 1980 eingestellt worden. In der damaligen Urteilsbegründung hieß es kaltschnäuzig, die Schädigung eines Fötus stelle keinen Straftatbestand dar, da „ein Angriff gegen die Gesundheit eines Menschen im Rechtssinn“ nicht vorliege. Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Die Justiz ist gefordert, dieses skandalöse Urteil zu revidieren. Schließlich hat Schering selbst in den siebziger Jahren auf jeder Packung einen Warnhinweis anbringen lassen, laut dem Duogynon wegen der Gefahr von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden darf. Und in den 70er Jahren hat Schering betroffenen Eltern ein Vergleichsangebot gemacht – unter der Bedingung, dass diese ihre öffentliche Kritik unterlassen.“
Schering war im Jahr 2006 vom Leverkusener Bayer-Konzern übernommen worden. Auf Einladung der CBG hatten im April mehrere Betroffene in der BAYER-Hauptversammlung vor Tausenden von Aktionären gesprochen.
Wissenschaftler hatten schon 1967 vor den Gefahren bei Frühschwangerschaften gewarnt. Ende der 60er Jahre forderten selbst Schering-Mitarbeiter einen Verkaufsstopp. Mehrere Länder nahmen daraufhin hormonelle Schwangerschaftstests vom Markt, nicht aber Deutschland. Dabei waren seit Anfang der 70er Jahre völlig ungefährliche Urintest auf dem Markt und der Einsatz von Duogynon spätestens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig. Schering hingegen beließ das Präparat auf dem Markt und sandte keinerlei Warnungen an die Ärzte.
weitere Informationen:
· Artikel stern: http://www.cbgnetwork.org/downloads/stern48_Duogynon.pdf
· Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren: http://www.cbgnetwork.de/3431.html
· Informationen der Betroffenen http://www.Duogynonopfer.de