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Riechstörung als Berufskrankheit anerkannt

BeitragVerfasst: Mittwoch 28. März 2012, 17:40
von Astwerk
Riechstörung als Berufskrankheit

Ist ein Monteur aus dem Trafobau durch seine Tätigkeit über lange Jahre verschiedenen jeweils toxischen, schleimhautreizenden Stoffen ausgesetzt gewesen und leidet dadurch an einer Riechstörung, ist diese als “Wie-Berufskrankheit” gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII (bzw. § 551 Abs. 2 RVO) anzuerkennen.

Die Hyposmie (vermindertes Riechvermögen) beim Kläger ist nach § 551 Abs. 2 RVO wie eine berufskrankheit anzuerkennen. Dagegen kann die Hyposmie nicht als eine Erkrankung nach der Berufskrankheiten – Liste festgestellt werden. Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Feststellung der chronischen Rhinitis als eine Erkrankung nach der Berufskrankheiten – Liste bzw. wie eine Berufskrankheit...

http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/riechstorung-als-berufskrankheit-326365

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Januar 2011 – L 2 U 4115/09