Bundestag legalisiert psychiatrische Zwangsbehandlung viewtopic.php?t=19194
Winston Smith, 16. August 2015
Drei höchstrichterliche Entscheidungen gegen psychiatrische Zwangsbehandlung
Diesen Sommer gab es gleich drei höchstrichterliche Entscheidungen gegen psychiatrische Zwangsbehandlung.
Am 14. Juli 2015 gab das Bundesverfassungsgericht einer unter Betreuung stehenden Frau aus Sachsen Recht, die sich gegen gerichtlich angeordnete, psychiatrische Zwangsbehandlung wehrte. Der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 26. Mai 2014 (Aktenzeichen 02 T 285/14) verletze die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das Landgericht verkenne die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit.
Die Richter hoben dabei besonders hervor, dass der Wille eines vermeintlichen Patienten oberste Priorität hat:
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14.08.2015
Autor: Juraforumadmin
Keine Zwangsbehandlung ohne gerichtlich bestellten Gutachter
Karlsruhe (jur). Bevor Gerichte die Zwangsbehandlung eines psychisch Kranken genehmigen dürfen, müssen sie zuvor förmlich einen Sachverständigen zurate ziehen. Andernfalls wird das Freiheitsgrundrecht des Patienten verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 14. August 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 600/14). Ein einfaches Attest des behandelnden Arztes ist nicht zulässig.
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Galaxie hat geschrieben:Hierzu auch die Ethik Charta: http://www.fuente.de/bioethik/ethkch12.htm und Ethik Charta Fünte: http://www.fuente.de und wenn man bedenkt der Nürnberger Kodex: http://www.aerzteblatt.de/archiv/56634 ...
LG
Galaxie
- Editiert von Galaxie am 24.11.2012, 02:47 -
Der Nürnberger Kodex ist Makulatur
Erstellt am 25.12.2016 von Winston Smith
Nach Ende des 2. Weltkriegs wurden im Rahmen der Nürnberger Ärzteprozesse ehemalige KZ-Ärzte von einem US-Amerikanischen Militärgericht angeklagt. Die Anklagepunkte umfassten unter anderem unfreiwillige Menschenversuche, sowie Massentötungen im Rahmen der Aktion T4. Sieben der 23 Angeklagten wurden freigesprochen, weitere sieben zum Tode verurteilt, andere erhielten lange Haftstrafen.
Um solche Gräultaten in Zukunft zu verhindern, wurde 1947 der Nürnberger Kodex formuliert. In 10 Punkten wurden ethische Richtlinien für Ärzte zur Durchführung von Menschenversuchen bestimmt:
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