Wichtige Dokumente nachweisbar versenden!

Wichtige Dokumente nachweisbar versenden!

Beitragvon Clarissa » Mittwoch 2. September 2015, 20:26

Heute mal eine kleine Anleitung wie man Dokumente sicher und gerichtsverwertbar versendet.

Ich habe gerade innerhalb der Familie Probleme und wollte Dokumente mit Fristen per Einschreiben mit Rückschein versenden, ich war arg verblüfft wie ich lesen musste, dass das im Prinzip nichts nutzt und wenn es zu Gericht geht wertlos ist. :evil:

Wie also kann ich es anstellen, das die Dokumente die richtige Person erreichen und die Person nicht hinterher den Inhalt des Schreibens abstreiten kann. :?:

Das Zauberwort heißt Zustellungsurkunde :idea: und so geht es:

1.Ihr müsst beim zuständigen Amtsgericht des Empfängers anrufen dort fragt ihr nach der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle.
2.Dort müsst ihr angeben wo der Empfänger wohnt, darauf hin erhaltet ihr die Anschrift des zuständigen Gerichtsvollziehers.
3.Verfasst ein kurzes Anschreiben an den Gerichtsvollzieher und fügt die Dokumente bei die den Empfänger erreichen sollen.
4.Wenn der Gerichtsvollzieher den Brief von euch erhält wird er tätig, er kopiert die Dokumente die ihr versenden wollt und wird die Originale mit einer Empfangsbestätigung dem Empfänger zustellen.
5.Nach erfolgter Zustellung erhaltet ihr die Zustellungsurkunde und die gesiegelte Kopie eures Schreibens und die Gebührenrechnung vom Gerichtsvollzieher zu gesendet.
6.Jetzt habt ihr ein Dokument rechtssicher versendet ihr habt etwas in der Hand falls es zum Rechtsfall wird.
7.Bitte nicht vergessen die Rechnung zu bezahlen, sonst besucht euch der Gerichtsvollzieher.


Kommen wir zu den Kosten, Grundgebühr für die Arbeit und die Zustellung und die Rücksendung an euch in Berlin 16,25 und 0,60 je Seite.

Ja, klingt teuer, aber für wirklich wichtige Sachen geht es nur so, sonst erleidet man Schiffbruch. :)
Zuletzt geändert von Clarissa am Montag 5. Oktober 2015, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wichtige Dokumente nachweisbar versenden!

Beitragvon Therese » Mittwoch 2. September 2015, 20:41

Danke Clarissa für die kleine Anleitung.

Ich dachte auch immer Einschreiben mit Rückschein sei man auf der sicheren Seite.
Aber man lernt immer noch dazu.

Wichtiger Hinweis von dir danke.

Therese
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Re: Wichtige Dokumente nachweisbar versenden!

Beitragvon Clarissa » Donnerstag 3. September 2015, 10:47

Therese hat geschrieben:Danke Clarissa für die kleine Anleitung.

Ich dachte auch immer Einschreiben mit Rückschein sei man auf der sicheren Seite.
Aber man lernt immer noch dazu.

Wichtiger Hinweis von dir danke.

Therese

Einschreiben Rückschein besagt nur das du einen verschlossen Umschlag versendet hast und nichts über den Inhalt, der Empfänger kann hinterher behaupten das da nur ein leeres Blatt Papier, ein Kochrezept, etc drin war.
Zuletzt geändert von Clarissa am Donnerstag 3. September 2015, 19:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wichtige Dokumente nachweisbar versenden!

Beitragvon Leckermäulchen » Donnerstag 3. September 2015, 19:11

Leider kam dein Post einen Tag zu spät, Clarissa. So in dieser Form hatte ich das allerdings auch - wie sicher die meisten anderen - gar nicht gewusst. :o

Ich hatte gestern meinen Antwortbrief an die Inkassostelle der AfA per Einschreiben / Rückschein geschickt... :arrow:
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