Neues Umweltinformationsgesetz in Kraft getreten

Neues Umweltinformationsgesetz in Kraft getreten

Beitragvon Silvia K. Müller » Montag 14. Februar 2005, 14:42

Fuer die Buergerinnen und Buerger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden kuenftig alle Stellen der oeffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Das regelt das neue Umweltinformationsgesetz, das heute in Kraft getreten ist. Bundesumweltminister Juergen Trittin: „Informationen und Zugang zu Informationen sind Voraussetzung fuer einen effektiven Umweltschutz. Nur wer informiert ist, kann sich an oeffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren. Information ist ein Schluessel zur Buergergesellschaft.“

Mit dem neuen Gesetz werden die Fristen fuer die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen halbiert und duerfen in der Regel einen Monat nicht ueberschreiten. Die Einsichtnahme von Informationen am Ort der Verwaltung wird ebenfalls kostenfrei gestellt. Ausserdem wird die Bundesverwaltung verpflichtet, umfassender als bisher aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. Bei den privaten Stellen handelt es sich um Einrichtungen, die oeffentliche Aufgaben des Bundes wahrnehmen, z. B. die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU).

Mit dem Umweltinformationsgesetz wird die neugefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU umgesetzt. Die Auskunftspflichten der Landesverwaltung werden kuenftig in landesrechtlichen Vorschriften geregelt, bis dahin gilt fuer Behoerden der Laender und Gemeinden die Umweltinformationsrichtlinie unmittelbar. Mit dem Gesetz werden zugleich die Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention erfuellt. Die im Rahmen der UN voelkerrechtlich vereinbarte Aarhus-Konvention legt neben dem Zugang zu Umweltinformationen auch die Beteiligung der Oeffentlichkeit an umweltbezogenen Informationen und den Zugang der Buergerinnen und Buerger zu Gerichten in Umweltangelegenheiten fest. Auch diese weitergehenden Regelungen werden in Kuerze in einem Gesetz umgesetzt werden.
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Neues Umweltinformationsgesetz

Beitragvon Janik » Samstag 5. März 2005, 18:44

Hallo,

wir sollten von diesem Informationsgesetz Gebrauch machen.
Nur wenn die Bürger Gebrauch davon machen und beanstanden ändert sich was.
Es geht hier um Geld und Pfründe und wenn sie merken die Leute kaufen woanders,
dann ändern sie auch ihren Mist in bessere Produkte. Besser muß nämlich nicht immer teuer sein!

Grüße
Janik
Janik
 


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