15. Dezember 2016
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Gensoja bleibt erlaubt
Gensoja muss in der EU nicht erneut auf Gesundheitsrisiken untersucht werden.
Drei Organisationen hatten neue Tests der gentechnisch veränderten Sojabohnen gefordert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte eine neue Überprüfung ab. Die Kläger hätten nicht nachweisen können, dass die EU-Kommission ihre Pflichten verletzt habe.
Die EU muss die Zulassung genetisch veränderter Sojabohnen für Lebens- und Futtermittel nicht erneut auf mögliche Gesundheitsgefahren überprüfen lassen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
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