Ich habe hier im Forum sowas nicht gefunden, darum hab ichs nochmal reingestellt.
Von wann das ist, konnte ich aber nicht finden
[b]Was die Kasse zahlt - und was nicht[/b]
Generell gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt alle Kosten für die gesamte Behandlung von Krankheiten, einschließlich der notwendigen diagnostischen Maßnahmen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge, Nachsorge, Krankengeldzahlungen und anderes mehr. Auf welche Leistungen Sie Anspruch haben, hängt aber nicht davon ab, wie viel Beitrag Sie bezahlen. Vielmehr müssen die Maßnahmen "notwendig ausreichend und zweckmäßig" sein.
An erster Stelle steht für den Patienten die Behandlung durch den niedergelassenen Vertragsarzt. Dazu zählen auch Hilfeleistungen von Dritten, die vom Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten sind. Im Krankenhaus haben Sie Anspruch auf alle Leistungen, die für die medizinische Versorgung notwendig sind also ärztliche Behandlungen und Krankenpflege, Medikamente sowie andere Heil- und Hilfsmittel. Hinzu kommen die Unterkunft (im Mehrbettzimmer), Verpflegung und sogar - soweit dies aus medizinischen Gründen notwendig ist - die Mitaufnahme einer Begleitperson.
Versicherten steht der Rechtsweg offen
Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot, dürfen also nicht alles bezahlen. Zum einem müssen die Versicherten Zuzahlungen leisten (Praxisgebühr, Medikamente), andere Leistungen werden gar nicht übernommen. In Grenz- und Zweifelsfällen entscheidet eine Gutachterorganisation: der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, dessen Aufgabe es ist, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu befolgen, Patienten vor nicht ausgereiften oder unnötig gefährlichen Methoden zu schützen sowie auf ausreichende Qualität der Gesundheitseinrichtungen zu achten.
Als Versichertem steht Ihnen der Rechtsweg offen, wenn Sie mit einer Entscheidung ihrer GKV nicht einverstanden sind. Doch bevor Sie widersprechen, ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen Sie ohne Probleme erhalten und was definitiv aus der Leistungspflicht ausgeschlossen ist. Nochfolgend finden Sie eine Reihe von gefragten Leistungen, die mal ganz, mal teilweise und mal gar nicht von der Kasse übernommen werden.
http://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/leistungskatalog-was-die-kasse-zahlt-und-was-nicht-1547513.html