Der Strafbefehl gegen Tepperwein ist rechtskräftig seit 6.9.2005
Zitat:
"Amtsgericht Memmingen 2 Cs 23 Js 17488/04
Strafbefehl vom 16.8.2005
Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
Am 02. Oktober 2004 führten Sie in der Stadthalle in der Ulmer Str. 5 in 87700 Memmingen ein Tagesseminar mit dem Titel “Gesundheit und Wohlstand sind machbar“. Dafür warben Sie mit Werbeblättern, auf denen sich die Aufschrift “Tagesseminar mit Prof. Dr. phil. Kurt Tepperwein Gesundheit und Wohlstand sind machbar“ befand.
Dabei war Ihnen bekannt, daß Sie nicht berechtigt sind, den akademischen Grad Professor zu führen. Des weiteren nahmen Sie zumindest billigend in Kauf, daß es sich bei der Ihnen den Titel eines Doctor of Philosophy verleihenden Clayton University um keine anerkannte Hochschule der USA handelt, welche berechtigt ist, auch in Deutschland führbare Doktortitel zu verleihen.
Sie werden daher beschuldigt, unbefugt inländische oder ausländische akademische Grade geführt zu haben
strafbar als Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132 a Abs. 1 Nr. 1 StGB.
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Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen ver hängt. Der Tagessatz wird auf 100,-- EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 6.000,-- EUR.
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe.
Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe."
http://www.agpf.de/Tepperwein.htm