MCS, Sozialhilfe & Hartz 4

MCS, Sozialhilfe & Hartz 4

Beitragvon Lea » Freitag 5. November 2004, 15:26

Hallo Ihr Lieben,

habe mal wieder eine wichtige Frage!

Ich bekomme Sozialhilfe seit 2 Jahren und bin ausserdem im Betreuten Wohnen eingetragen. Für alle die nicht genau wissen was das ist: Ich habe eine Betreuerin vom diakonischen Werk, die zwischen mir und dem Sozialamt vermittelt und mir bei dem ganzen anfallenden Schriftkram hilft. Nun ist es allerdings so, dass die Frist vom Betreuten Wohnen ausläuft. Als meine Betreiuerin letztens wieder da war, sagte Sie mir einige sehr beängstigende Sachen zu Hartz4 und der Änderung die dieses Gesetz auf die Sozialhilfe bewirkt. Es ist so, dass ich wie ja viele von Uns aufgrund der MCS arbeitsunfähig bin und dazu auch mehrere Atteste habe. Dies weiß auch meine Betreuerin. Jedenfalls erzählte Sie mir ein wenig darüber was Ende diesen Jahres spätestens Anfnag nächsten Jahres aufgrund Hartz4 auf mich zukommen wird. Und zwar werde ich zu einem Untersuchungstermin zum Arbeitsamt geladen, welche durch einen dortigen Amtsarzt durchgeführt wird!!! Nun habe ich sehr große Angst, denn wenn dieser mittels fragwürdiger und völlig ungeeigneten Untersuchungsmethoden klarstellt dass ich keineswegs arbeitsunfähig bin, falle ich geradewegs aus der Sozialhife raus! Ich kenne diese Amtsärzte, die klopfen einem mal kurz mit dem Hämmerchen aufs Knie und messen Blutdruck und das wars dann auch.... Total lächerlich, denn damit kann man kaum eine richtige chronische Krankheit dagnostizieren geschweige denn MCS. Das beste ist, dass ich dem Arbeitsamt schon seit Jahren immer wieder Atteste von Umweltärtzten hingeschickt habe, die Sie aber nie akzeptiert haben mit der Begründung : Nein, dass müsste ein Amtsarzt bestätigen! Die sind schon schlau, denn sicher wissen die ganz genau dass Ihr toller Amtsarzt die Diagnose nicht bestätigen kann....

Desweiteren meinte meine Betreuerin, dass in der Stadt in der ich wohne oft auch ein niedergelassener Psychiater die Untersuchung durchführt worauf bei mir alle Alarmglocken angegangen sind. Jetzt habe ich fürchterliche Angst vor dem immer näher rückenden Termin und wollte Euch fragen ob ich mich darauf irgendwie vorbereiten /absicher ect. kann. Wenn ich die Sozialhilfe verliere sitze ich auf der ´Straße denn meine Eltern können mich finanziell nicht mehr unterstützen da diese auch durch meine MCS inzwischen kein Geld mehr haben und beide in ihrem Arbeitsplatz gefährdet sind.

Das schlimme ist auch, dass ich erst 24 bin und bereits mit 19 krank wurde und meine damalige Ausbildung schon nach kurzer Zeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste. Das heißt im Klartext ich könnte auch keine Berufsunfähigkeitsrente oder etwas in der Art beziehen, also wüßte ich ausser der Sozialhilfe keine Überlebenschance. Ich weiß echt nicht mehr was ich tun soll!!! Meine Eltern liegen mir dauernd in den Ohren ich müsse endlich mal in die Puschen kommen und eine Ausbildung beginnen, dabei wissen die ganz genau dass es in dem Zustand unmöglich ist! Was machen Menschen die schon so lange MCS haben oder es so früh bekommen habe dass Sie Ihre Ausbildung, Schule ect. nicht beenden konnten? Sogar meine Krankenkasse über die ich durch meinen Vater familienversichert bin schnüffelt dauernd nach und sucht nach Anhaltspunkten um mich aus der Versicherung zu kicken. Ic hoffe Ihr habt einen Rat für mich, denn ich bin wirklich verzweifelt!:-(

Danke an alle die soweit gelesen haben und vielleicht wissen was in so einem Zustand zu tun ist.

Liebe Grüße, Lea[color=darkred]Farbtext[/color][color=red]Farbtext[/color][color=orange]Farbtext[/color]
Lea
 

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Beitragvon Eberhard » Samstag 6. November 2004, 00:32

Hallo Lea,

also solange Du beim Sozialamt oder beim Arbeitsamt geführt bist kann Dich die gesetzliche Krankenversicherung nicht aussteuern, weil es hierzu keine Rechtsgrundlage gibt, also diesbezüglich keine Probleme.

Solltest Du vom Amtsarzt untersucht werden, mußt Du natürlich - schon um Deiner Mitwirkungspflicht zu genügen - sämtliche Vorbefunde der umweltmedizinischen Ärzte mitnehmen und diesem Amtsarzt vorlegen.

Wird Dein Antrag im Rahmen der Reform dann ab Jan.05 abgelehnt kannst Du Antrag beim zuständigen Sozialgericht auf einstweilige Anordnung stellen, allerdings kann es nach der derzeitigen Rechtslage möglich sein daß dieser Antrag bzw. der Widerspruch kein Rechtsmittel mehr darstellt, das würde heißen daß die Entscheidung des zuständigen Sachbearbeiters bindend wird ohne die Möglichkeit dagegen etwas zu tun, allerdings ist es noch nicht mit letzter Gewissheit zu sagen wie das Gesetz nun tatsächlich ab Jan.05 aussehen wird.

In Deiner Situation wenn arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegt, kann ein Antrag nach dem Grundsicherungsgesetz gestellt werden um einen quasi Leerlauf zu vermeiden, dieser Antrag wäre bei der zuständigen Grundsicherungseinrichtung also dem Grundsicherungsamt bzw. Landratsamt zu stellen, welche dann diesen Antrag weiterleitet an die/den jeweils zuständige/n Rentenversicherungsträger, die dann wieder eine Untersuchung durch einen derer Gutachter veranlassen werden.

Grundsätzlich ist es jedoch so daß jeder Gutachter dazu verpflichtet ist Vorbegutachtungen, Vorbefunde und ärztliche Bescheinigungen sowie Laboranalysen in die Gutachtenerstellung mit einzubeziehen und im Falle der Gutachter selbst nicht der jeweils erforderlichen Fachrichtung angehört entsprechende Fremdgutachten einholt, notgalls muß dies dann vom Antragsteller gerichtlich geltend gemacht werden, rosig wird es nicht ab Januar, das ist abzusehen, aber geeignete Rechtsmittel werden vorhanden sein.

Auf jeden Fall ist es jedoch erforderlich schon jetzt mit den erforderlichen Anträgen und Abklärungen anzufangen, so daß man nicht in Verzug kommt, denn ab Januar 05 ist wahrscheinlich dann mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

LG
Eberhard
Eberhard
 

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Beitragvon Martin » Samstag 6. November 2004, 13:28

Hallo Eberhard,

ich habe moch nicht mit dem Thema beschäftigt, aber es würde mich interessieren, wer denn für die Leistungen nach Hartz 4 der Leistungsträger ist. Gut, Sozial-und ALH wird zusammengelegt, aber wer leistet? AA und Sozialamt zusammen?

@ Lea: Bei mir war es vor vielen Jahren mit der Begutachtung durch den Amtsarzt für das AA so, dass dieser, meine Meinung nach,kein Interesse hatte mich arbeitsfähig zu schreiben. Warum? Schreibt er mich arbeitsfähig, muss sein Auftraggeber, das AA, leisten (ALG oder ALH). Begutachtet er, ich bin arbeitsunfähig, muß nicht das AA leisten, sondern der Rententräger (scheidet bei Dir aus) oder das Sozialamt. Dies ist natürlich nur meine Interpretation! Diese wird jedoch dadurch gestützt, dass ich innerhalb von 6 Wochen in ein und demselben Krankenhaus von 2 verschiedenen Ärzten einmal für "auf nicht absehbare Zeit" arbeistunfähig (Amtsarzt für das AA) und dann für den Rententräger als arbeitsfähig "begutachtet" wurde. Der Inhalt der Gutachten war schlichtweg gegensätzlich. Lag dies an einer unterschiedlichen Ausbildung der Ärzte, dass einer mich für psychisch, der andere für schwer organisch krank hält?

Alles Gute, Martin
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Beitragvon Eberhard » Samstag 6. November 2004, 16:53

Hallo Martin,

wenn das so einfach wäre, ich habe schon überall im Netz einmal nachgefroscht, normalerweise im Falle von arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit eigentlich das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt und bei noch bestehender Arbeitsfähigkeit das AA, wie verhält es sich jedoch im Falle von vorrübergehender Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit oder der Frage nach Rehamöglichkeit, das sind Fragen über Fragen wo wir Betroffene wieder einmal dann vor vollendete Tatsachen gestellt werden und die Probleme für uns wieder einmal von Neuem anfangen werden.

LG
Eberhard
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Beitragvon Lea » Samstag 6. November 2004, 17:28

Hallo Eberhard, Hallo Martin! Ich danke Euch sehr für Eure guten und hilfreichen Tipps. Ich werde mich gründlich auf den Termin vorbereiten und das beste hoffen.
Liebe grüße, Lea
Lea
 


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