Eine Angestellte einer Planungsbehörde hatte im vergangenen Jahr die Stadt verklagt, weil das starke Parfüm einer Mitarbeiterin ihre Arbeitsfähigkeit verhinderte. Der Gerichtsprozess wurde im Juni 2007 vor dem Bezirksgericht erstmals verhandelt. Die Stadt plädierte auf Nichtzulassung der Klage, der Richter entschied am vergangenen Dienstag, dass die Klägerin einen berechtigten Grund hätte und der Prozess weiter fortgeführt würde. Aussicht auf Erfolg besteht, wie ein ähnlicher Fall beweist, bei dem es um Millionen ging.
Richter beschließt: Prozess wegen Multiple Chemical Sensitivity kann weitergehen
http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/11/27/richter-beschliesst-prozess-wegen-multiple-chemical-sensitivity-kann-weitergehen/