Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung

Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung

Beitragvon H. Guth - DGMCS e.V. » Sonntag 6. März 2005, 00:25

Keine Angst, dieses Gesetz zur Änderung des Zivilrechts ist nicht zustimmungsplfichtig durch den Bundesrat.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Manieren des III. Reiches weiterhin fortgesetzt werden sollten und Kranke und Behinderte sozial ausgegrenzt werden dürfen (nach dem Motto: geh woanders hin, wenn Du Rücksicht auf eine Krankheit einforderst bzw. eine "Extrawurst" willst).

Erstens ist das den kranken Menschen nicht zumutbar, es ist erniedrigend und demütigend, verstösst gegen die Menschenwürde (man wird behandelt wie ein Hund) und zudem ist dieses Fehlverhalten durch die Krankenversicherung nicht mehr finanzierbar.

Also: "Bleibt Mensch" und senkt gleichzeitig die Lohnnebenkosten.

meint

Heinz Guth
H. Guth - DGMCS e.V.
 

Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung

Beitragvon Lukas » Sonntag 6. März 2005, 00:47

Hallo,

das wars, was ich in einem anderen Posting mit "die Schw..." (wurde zensiert) gemeint hatte.

Das deutsche Gesundheitssystem ist kranken- und behindertendiskriminierend, menschenverachtend und massenmordend.

Viele Grüße
Lukas
Lukas
 


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