MCS Kranke nicht weniger Rechte als ein Mörder!

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Beitragvon Janik » Freitag 31. Juli 2009, 15:41

Ein Brief kommt ins Haus geflattert: Aufforderung zu einer Begutachtung (BG, REnte, MDK,..) zu kommen

Der Gutachter ist womöglich landesweit dafür bekannt, dass er kategorisch alles was mit Chemikalienschädigung oder MCS zu tun hat, für nicht existent oder psychisch bedingt attestiert. Außerdem ist bekannt, er keine ausdrückliche fachliche Qualifikation hat MCS Patieten zu begutachten, dass die Räume nicht schadstoffkontrolliert sind, das Personal beduftet ist,...

Was tun?
Ist man dem auf Gedeih und Verderb ausgeliefert?

Nein. Schreibt den Gutachter an, stellt klar, dass sich Euer Gesundheitszustand nachhaltig verschlechtern kann, wenn ihr Chemikalien ausgesetzt seid. Bittet darum die fachliche Qualifikation darzulegen. Und ganz wichtig: Teilt mit, dass Ihr mit Begleitperson kommt und zwar mit einem Anwalt.

Man kann niemand verweigern einen Anwalt mitzubringen. Wenn das ein Gutachter wagt, dann gesteht er Euch weniger Rechte zu als einem Mörder. Das könnt Ihr dann auch genauso aussprechen.
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Beitragvon Lennox » Freitag 31. Juli 2009, 22:26

Schon die Mitteilung, dass der MCS Kranke mit Anwalt zur Begutachtung erscheint, könnte ausreichen, dass eine Absage vom Gutachter wegen nassem Höschen kommt;)
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Beitragvon Dundee » Freitag 31. Juli 2009, 23:29

Wenn 15-20 MCS Patienten darauf bestasnden haben mit Anwalt zu kommen und wenn nötig auch
durchziehen, dann wird die einschlägige Gutachtergarde ins Schwitzen geraten.
Wir sollten das machen und im Notfall zusammenlegen, wenn einer einen Anwalt nicht zahlen kann.
Das muss nicht der Teuerste sein, Hauptsache Anwalt.
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Beitragvon Jens R » Samstag 1. August 2009, 05:36

Hab genau das getan, jetzt kommt ein neuer Gutachter zu mir nach hause. Weis nur noch nicht wer. Die LVA hat nach meinem Schreiben gewaltig zurückgerudert. Die Kostenträger sind sich in ihrem Verhalten uns gegenüber, absolut nicht sicher. Das hab ich bei der BG und LVA bemerkt. Mit der Drohung rechtlicher Schritte bei Gesundheitsverschlechterung und Begleitperson, kam erst lange Zeit nichts und dann das.
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Beitragvon Wasabi » Samstag 1. August 2009, 13:12

Den Gutachtern die Zähne zeigen ist längst überfällig.
Wenn ein Gutachter ein ubefangenes Gutachten erstellt, braucht er sich nicht zu fürchten. Ein gekaufter Gutachter Marke Erlangen, etc. wird voraussichtlich ablehnen. Was dann auch ok ist.
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