MenschenrechtsbeauftragerLandesärztekammer He

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Beitragvon Juliane » Freitag 20. November 2009, 11:23

31.01.2006

Rund ums Recht

Menschenrechtsbeauftrager der Landesärztekammer Hessen
Wozu braucht die Landesärztekammer einen Menschenrechtsbeauftragen?


Menschenrechte sind in der Politik schlecht aufgehoben. Sei es, dass zu exekutierende Gesetze humanen Erfordernissen im konkreten Einzelfall entgegenstehen, sei es - vor allem im internationalen Kontext -, dass wirtschaftliche Interessen die Ursache dafür sind, dass die gleichen Menschenrechtsverletzungen heute gebrandmarkt und morgen stillgeschwiegen werden. Wo solche Kompromisse geschlossen werden kommt es oft zu großem persönlichen Leid. Hier helfend und aufklärend einzugreifen haben sich Bürgerorganisationen wie Amnesty International oder Pro Asyl gegründet, die auch in Deutschland aktiv sind. Wozu also noch Menschenrechtsbeauftragte wie sie in den letzten Jahren die Bundesärztekammer und zahlreiche Landesärztekammern ernannt haben? Die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten vollzieht sich mehr im Stillen als medienaktiv. Dadurch sind in der innerärztlichen Öffentlichkeit Informationsdefizite vorhanden, denen wir mit diesem kurzen Erfahrungsbericht abhelfen wollen. Es gibt keine allgemein verbindlichen Richtlinien für diese Arbeit, daher zunächst einige grundsätzliche Vorbemerkungen zum Selbstverständnis des Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer Hessen.
Artikel veröffentlicht im Hessischen Ärzteblatt 4/2000


http://www.laekh.de/front_content.php?idart=1306
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Beitragvon Juliane » Freitag 20. November 2009, 11:33

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Beitragvon Stier » Freitag 20. November 2009, 16:23

Und wer ist Menschenrechtsbeauftragte(r) in der Landesärztekammer NRW? Das würde mich brennend interessieren.
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Beitragvon Juliane » Freitag 20. November 2009, 16:48

Gibt es wahrscheinlich, Stier.

Aber die Menschenrechtsbeauftragten beschäftigen sich wahrscheinlich selten mit gesponserten Gutachten der Kollegen.

Zum Hintergrund hier ein etwas älterer Beitrag aus dem Ärzteblatt:


"Während die Berliner Ärztekammer anfangs allein stand, setzt sich seit 1996 die Auffassung durch, dass ärztliche Standesorganisationen auf dem Gebiet „Medizin und Menschenrechte“ nicht länger abseits stehen sollten. So hat der 103. Deutsche Ärztetag wichtige Anträge zur Menschrechtsarbeit einstimmig angenommen. Auch unter den
Menschenrechtsbeauftragten entwickelt sich eine bundesweite Zusammenarbeit. Die Ärztekammern Baden-Würt-
temberg, Bayern, Berlin, Hessen und Westfalen-Lippe sowie der Kreis- und Bezirksverband München haben den Austausch maßgeblich vorangetrieben. In Stuttgart, Berlin und München arbeiten die Menschenrechtsbeauftragten eng mit den dortigen Beratungsstellen für Flüchtlinge und den Behandlungszentren für Folteropfer zusammen. In Frankfurt und Berlin steht derzeit der Missbrauch von Ärzten bei der Begutachtung und „Abschiebung“ von Asylsuchenden und Flüchtlingen im Vordergrund. In Münster ist die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingskindern ein Kernthema. Die Ärztekammern Hamburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen haben ebenfalls Menschenrechtsbeauftragte berufen. Dass auch Ärztekammern ohne Beauftragte Maßstäbe setzen können, zeigt das Bei-
spiel Niedersachsen. Unter dem Motto „Menschenwürde ist unteilbar – Gesundheit für alle“ haben dort mithilfe der Ärztekammer Ärztinnen und Ärzte ein landesweites Netz geknüpft"

Dtsch Arztebl 2001; 98(5): A-231 / B-183 / C-171

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=25857
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Beitragvon Juliane » Freitag 20. November 2009, 16:50

Hier ein Bericht in der Ärzte Zeitung vom 15.07.2009


"Dr. Ernst Girth, Kardiologe am Klinikum Offenbach und Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Hessen, wurde Ende des vergangenen Jahres von einem Kollegen auf die problematischen Gutachten aufmerksam gemacht. Als Menschenrechtsbeauftragter der Kammer hat er die Aufgabe, Ärztinnen und Ärzte zu beraten und zu unterstützen, die bei ihrer Arbeit, etwa im öffentlichen Gesundheitsdienst, in Konflikte mit der ärztlichen Berufsordnung geraten. Meist geht es dabei um Abschiebeverfahren gegen Asylbewerber.

Mit dem Einverständnis der betroffenen Ex-Beamten sah sich Girth Gutachten und sonstige Unterlagen an. Es sei ihm gleich klar gewesen, dass das kein Menschenrechtsfall für ihn war, sondern ein Fall für die Berufsgerichtsabteilung der Kammer, sagte Girth der "Ärzte Zeitung". Er sei zwar kein Psychiater, habe aber bei seiner Arbeit oft mit solchen Gutachten zu tun und schon viele gesehen. Manche Formulierungen in den Expertisen über die vier Steuerfahnder seien teilweise ähnlich oder identisch. "Ich hatte den hochgradigen Verdacht, dass hier eine grobe Verletzung ärztlicher Berufspflichten vorliegt", sagt Girth. Gerade dieser Tage wollte er sich bei der Kammer erkundigen, was aus der Sache geworden ist. Doch das brauchte er dann nicht mehr. Durch den Bericht des "Spiegel" wurde am vergangenen Wochenende bekannt, dass die Landesärztekammer Hessen gegen den Gutachter das Berufsgericht Gießen angerufen hat."

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/557811/paranoid-querulatorisch-kerngesund-umstrittene-gutachten-beschaeftigen-gericht.html
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Beitragvon Juliane » Freitag 20. November 2009, 16:56

Vielleicht sollten wir mal über die GEW Hessen bei Dr. Girth anfragen, wie das mit Gutachten ähnlicher Formulierung bei Lehrern ist, die so vom Arbeitsplatz entfernt wurden.

Das Fallbeispiel:


“Der psychopathologische Befund ist in einer schwerwiegenden und chronisch - progredienten paranoiden Entwicklung zu sehen, durch die unkorrigierbar und wahnhaft an einer überwertigen Idee festgehalten und dementsprechend gehandelt wird.
Die paranoide Persönlichkeitsstörung hat im Falle von Frau (…. ) Krankheitswert, sie erscheint auch einer Therapie nicht zugänglich, weshalb keine günstige Prognose gestellt werden kann und deshalb dauerhafte Dienstunfähigkeit als Lehrkraft angenommen werden muss.”

Die Beamtin, hatte die Schadstoffbelastung an einer Schule aufgedeckt.
Die Schule wurde – einige Jahre nach dem Anfangsverdacht und ein Jahr nach der erfolgten Psychiatrisierung der Beamtin - abgerissen und neu aufgebaut, weil sie aufgrund schwerer Schadstoffbelastung nicht zu sanieren war.
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