Probleme auf der Arbeit wegen MCS

Probleme auf der Arbeit wegen MCS

Beitragvon Thommy the Blogger » Freitag 16. April 2010, 14:45

Hallo,

in einem etwas älterern Artikel im CSN Blog hat heute jemand Neues einen Kommentar eingetragen:

http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/11/03/mcs-multiple-chemical-sensitivity-eine-krankheit-die-in-deutschland-nicht-sein-darf

Kommentar Nero 16. April 2010 um 12:41
Seit Kurzem weiß ich, daß an MSC erkrankt bin, vorher habe nur darunter gelitten, ohne einen Namen für mein Leid zu kennen.
Weiß nur, daß seit bei uns (Charite`) ein neuer Kollege eingestellt wurde, der sich schön mit einem sehr stark Deo oder Parfum “interessanter” macht, sich mein Arbeitsleben drastisch verändert hat.

Kopfschmerzen , Asthma, Erschöpfung und und und..sind an der Tagesordnung.

Trotz meiner Beschwerde bei meinen Vorgesetzten, Betriebsärzten, Personalrat, und Schwerbehindertenbeauftragten ..hat sich bis jetzt nichts geändert..weiß ich nicht weiter..möchte klagen..weißt jemand mehr über Arbeitsbelastung durch Duftstoffe?

Danke Nero

---

Könnt Ihr Euch etwas um Nero kümmern und ihm Hilfe anbieten? Ich bin ziemlich im Zeitdruck.
Ich dank euch!

LG
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Probleme auf der Arbeit wegen MCS

Beitragvon Alex » Freitag 16. April 2010, 15:17

Die Charité ist ist doch eine richtungsweisende Klinik und könnte diesen Fall zum Anlass nehmen
Parfüms und Duftstoffe in der Klinik zu verbieten. Kranke sind schon angeschlagen und es wäre
für viele Patienten zuträglicher, wenn keine Duftstoffe erlaubt wären.

Ich habe ein paar Links für Nero:

Tipps wie man vorgeht, damit keiner falsch versteht:
http://www.csn-deutschland.de/blog/2010/03/18/vergleich-bei-gericht-100-000-entschadigung-wegen-parfumallergie-und-duftstoffverbot-bei-behorden


Es gibt sie schon die duftfreien Krankenhäuser und Arztpraxen:
http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/10/06/duftstoffe-verboten-in-krankenhaeusern-und-arztpraxen-in-schweden

http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/03/24/schwedische-behoerden-verbieten-duftstoffe-in-krankenhaeusern
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Probleme auf der Arbeit wegen MCS

Beitragvon Peri » Montag 19. April 2010, 09:47

Bestimmte Bereiche in Kliniken müssen eigentlich duftfrei sei, weil sonst die Präzision der Diagnostik fraglich ist und der Behandlungserfolg gefährdet wird.

Auf alle Fälle in den Abt.:

- Allergologie
- Chirurgie
- HNO
Peri
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Probleme auf der Arbeit wegen MCS

Beitragvon Maria Magdalena » Montag 19. April 2010, 19:34

Kommentar im Blog:

Hallo Nero,

man lässt sich in der Regel vom Arzt ein Attest ausstellen, dass man z. B., wie in Deinem Fall, auf Duftstoffe (Lösungsmittel) mit Asthma, Kopfschmerzen etc. reagiert. Genaue Aufzählung der Beschwerden wäre wichtig!

Dann schreibt man dem Vorgesetzten einen höflichen Brief mit der Bitte, dafür zu sorgen, dass der parfümierte Kollege es unterlässt, am Arbeitsplatz Duftstoffe (Parfüm etc.) zu benutzen.

Man führt die Pflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit nach dem Grundgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz als Begründung an(die entsprechenden Paragraphen nach Möglichkeit benennen- gibt's beispielsweise im Internet oder vom Anwalt).

Die Notwenigkeit dieser vom Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten auszuführenden schutzmaßnahmen wird mit dem ärztlichen Attest (Kopie) belegt.

Und am Ende des Briefes sollte man eine Frist zur Durchführung der o. g. Maßnahmen setzen.

Am besten man lässt diesen Brief von einem Anwalt für Arbeitsrecht verfassen und sich durch denjenigen vertreten.
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Probleme auf der Arbeit wegen MCS

Beitragvon Maria Magdalena » Montag 19. April 2010, 23:15

§ 15
Pflichten der Beschäftigten

(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/15.html
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Probleme auf der Arbeit wegen MCS

Beitragvon Maria Magdalena » Dienstag 20. April 2010, 12:16

§ 17
Rechte der Beschäftigten

(1) Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes ist § 125 des Bundesbeamtengesetzes anzuwenden. Entsprechendes Landesrecht bleibt unberührt.

(2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Die in Absatz 1 Satz 2 und 3 genannten Vorschriften sowie die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung und des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages bleiben unberührt.

http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/17.html
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Probleme auf der Arbeit wegen MCS

Beitragvon Maria Magdalena » Dienstag 20. April 2010, 12:23

§ 3
Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

http://dejure.org/gesetze/ArbSchG/3.html
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