Sehr viele MCS-Betroffene mussten den Mietvertrag ihrer Wohnung kündigen und umziehen.
Die deutsche Rechtssprechung nterscheidet zwischen Mietverträgen die vor der Mietrechtsreform und die, die danach abgesclossen wurden. Stichtag ist der 1.09.2001. Bei Mietverträgen ab dem 1.09.2001 heißt es im Paragraf 573c, Absatz 1, sinngemäß, dass die Kündigungsfrist für Mieter immer 3 Monate beträgt, während diese seitens der Vermieter sich nach 5 Ahren auf 6 Monate und nach 8 Jahren auf 9 Monate erhöht.
Im Absatz 4 heißt es sinngemäß, dass eine zum Nachteil des Mieters diesbezüglich abweichende Vereinbarung unwirksam ist.
Trotzdem hatte unser Vermieter der Wohnung, die wir seit Januar bewohnen, im Mietvertrag eine 6monatige Kündigungsfrist für beide Seiten festgelegt, was uns in den Stress der letzten Monate völlig entgangen war. Solange können und wollen wir mit dem Umzug aber nicht warten. Manu hatte sich per Telefon be einem Anwalt erkundigt, der meinte, dass die 6 Monate eine Gültigkeit haben können, weil es eine individuelle Vereinbarung sei. Mal abgesehen, dass das nicht stimmt, wir hatten den Vertrag nur noch zu unterchreiben, kann ich das nicht nachvollziehen. Hat sich der Anwalt geirrt? Hat er alte und neue Verträge vewechselt? Wenn so etwas möglich wäre, dann hätte der Absatz 4 ja keine Bedeutung.
Auf dem Webpocket habe ich schon viel im Netz nachgeforscht Ich werde immer auf den Paragrafen 573c des BGB gestoßen.
Hatte jemand schon einmal mit ähnlichen Winkelzügen Vermieter zu tun? Wie habt Ihr Euch durchsezen können? Ein relativ schneller Umzug ist für MCS ja sehr wichtig.
Gruß Gerhard
			
		