G-BA | Der Gemeinsame Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde am 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) errichtet. Mit der Gesundheitsreform des Jahres 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) wurde die bis dahin sektoral organisierte Struktur des G-BA geändert.
Seit dem 1. Juli 2008 werden alle Entscheidungen in einem einzigen sektorenübergreifend besetzten Beschlussgremium für ambulante, ärztliche und zahnärztliche, sowie stationäre Belange getroffen.
http://www.g-ba.de/institution/struktur/
Ihre Suche nach Multiple Chemikalien Sensitivität ergab 0 Treffer.
http://www.g-ba.de/institution/sys/suche/?search-query=Multiple+Chemikalien+Sensitivit%C3%A4t
Ihre Suche nach Fibromyalgie ergab 4 Treffer.
http://www.g-ba.de/institution/sys/suche/?search-query=Fibromyalgie&submit=Finden